Warum Drohnen ausgenommen sind
Nach dem österreichischen Luftfahrtgesetz (LFG) gelten Drohnen als unbemannte Luftfahrzeuge (UAS). Für Luftfahrzeuge gilt eine Gefährdungshaftung: Der Betreiber haftet für jeden verursachten Schaden – unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht. Genau diese verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung ist in einer normalen Privathaftpflicht bzw. Haushaltsversicherung nicht abgebildet, da diese grundsätzlich auf Verschuldenshaftung ausgelegt ist.
Deshalb gilt: Sobald eine Drohne eine Kamera hat, ist sie unabhängig vom Gewicht nicht in der Privathaftpflicht mitversichert.
Die einzige Ausnahme: reine „Spielzeugdrohnen“
Es gibt eine enge Ausnahme, unter der eine Drohne noch über die normale Privathaftpflicht/Haushaltsversicherung (bis zur vereinbarten Pauschalversicherungssumme) mitversichert sein kann:
- Keine Kamera bzw. keinen Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann
- Vom Hersteller ausdrücklich als Spielzeug gemäß EU-Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG) gekennzeichnet, d.h. für Kinder unter 14 Jahren konzipiert
- Meist zusätzlich: unter 250 g, max. 79/80 Joule Bewegungsenergie, Flughöhe max. 30 m (je nach Tarif)
In der Praxis ist das aber selten, da fast jede handelsübliche Kameradrohne (auch Mini-Modelle wie DJI Mini) rechtlich nicht als Spielzeug gilt – Hersteller vermeiden diese Kennzeichnung bewusst, weil sie damit erhebliche Haftungsrisiken übernehmen müssten.
Was Sie stattdessen brauchen?
Wenn Ihre Drohne eine Kamera hat (praktisch also fast immer), brauchen Sie gesetzlich verpflichtend eine eigene Luftfahrt-Haftpflichtversicherung nach § 24j LFG, die:
- die Gefährdungshaftung abdeckt (nicht nur Verschulden)
- eine Mindestdeckungssumme von 750.000 Sonderziehungsrechten (SZR) aufweist (das entspricht aktuell rund einer Million Euro)
- bei der Registrierung deiner Drohne bei der Austro Control (dronespace.at) mit Polizzennummer angegeben werden muss
Ohne diese spezielle Versicherung ist der Betrieb der Drohne in Österreich schlicht nicht rechtskonform – und im Schadensfall haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen.
Praktischer Tipp
Bevor Sie eine Drohne registrieren oder fliegen: Schauen Sie bei der Austro Control (dronespace.at) nach den aktuellen Registrierungs- und Versicherungsanforderungen, und hollen sich bei Bedarf eine Polizzenbestätigung von einem spezialisierten Anbieter für Luftfahrt-/Drohnenhaftpflicht – Ihre bestehende Haushaltsversicherung reicht hier definitiv nicht aus.