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Versicherungs-ABC:
Begriffe wie Abfindungserklärung bis Zuwachsplan: Ihr Versicherungslexikon
Das Versicherungs ABC der WVN GmbH bietet Ihnen einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Begriffe aus der Versicherungswelt. Sortiert von A bis Z, erhalten Sie kompakte und leicht nachvollziehbare Erklärungen. So finden Sie schnell die passende Information zu Fachausdrücken und Definitionen rund um Versicherung, Vorsorge und Finanzierung.
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Eine Abfindungserklärung ist eine Bestätigung, dass Sie für einen Schaden eine Entschädigung erhalten haben. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie, dass Sie keine weiteren Ansprüche mehr stellen. Das gilt sowohl für aktuelle als auch für künftige Forderungen. Seien Sie deshalb besonders aufmerksam, bevor Sie eine Abfindungserklärung unterschreiben. Denn mit Ihrer Zustimmung können spätere Ansprüche verloren gehen. Wichtig zu wissen: Der Versicherer kann Sie nicht zwingen, eine solche Erklärung zu unterschreiben.
Abfindungsgrenzen sind im Betriebspensionsgesetz klar geregelt. In der betrieblichen Altersvorsorge sichern wir Ihnen eine lebenslange Pension zu – Ihre finanzielle Sicherheit im Alter. Eine einmalige Kapitalabfindung ist nur möglich, wenn Sie in Pension gehen oder das Arbeitsverhältnis endet. Dabei muss diese Abfindung unter einer bestimmten Geringfügigkeitsgrenze liegen. So schützen wir Ihre Zukunft verlässlich und transparent.
Versicherungsverträge laufen meist über mehrere Jahre. Im Konsumentenbereich sind es oft 3 Jahre, im Firmenbereich 10 Jahre. Das Ende dieser Zeit nennt man Ablauf. Wenn Sie Ihren Vertrag nicht rechtzeitig kündigen, verlängert er sich automatisch jedes Jahr. Das gilt nicht für befristete Verträge. Der Versicherer muss Sie als Verbraucher 6 Monate vor Ablauf informieren, dass sich Ihr Vertrag stillschweigend verlängert. Tut er das nicht, können Sie kündigen, solange Sie die nächste Prämie noch nicht bezahlt haben.
Die Auszahlung, die am Ende einer Versicherungslaufzeit, beispielsweise bei einer Lebensversicherung, fällig wird.
Ablöse bedeutet, dass Sie statt einer Reparatur eine Geldzahlung erhalten. Besonders in der Kfz-Versicherung wird diese Möglichkeit genutzt, um einen Schaden abzugelten. Doch Vorsicht: Für Sie als Versicherte oder Versicherter kann das Nachteile bringen. Denn Ablösezahlungen sind oft deutlich niedriger als die Kosten für eine fachgerechte Reparatur Ihres Fahrzeugs.
Bei der Ablöse vergleicht die Versicherung den Zustand Ihres Autos vor und nach dem Schaden. Die Differenz wird dann ausgezahlt. Dabei entfallen oft wichtige Kosten wie Umsatzsteuer, Transport oder weitere Werkstattleistungen, die bei einer Reparatur anfallen würden.
Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob eine Ablöse wirklich zu Ihrem Vorteil ist? Wir empfehlen Ihnen, genau hinzuschauen und sich umfassend beraten zu lassen, um die beste Entscheidung für Ihre Sicherheit und Ihr Fahrzeug zu treffen.
Vertragsbedingungen, die Rechte und Pflichten von Versicherungsnehmenden und Versicherer regeln.
Ein Antrag ist Ihr Angebot an den Versicherer. Sie bitten darum, Sie zu einem bestimmten Preis abzusichern. Der Antrag muss nicht in einer festen Form sein. Wichtig ist, dass alle Informationen enthalten sind, die der Versicherer braucht, um Ihr Risiko richtig einzuschätzen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Ihre Angaben wahr sind. Wenn jemand anderes den Antrag für Sie ausfüllt, lesen Sie ihn bitte genau durch, bevor Sie unterschreiben. Falsche Angaben können dazu führen, dass der Versicherer im Schadenfall nicht zahlt. Der Vertrag wird gültig, sobald der Versicherer Ihren Antrag innerhalb der Frist annimmt.
Die Antragsbindefrist beträgt meist sechs Wochen. Eine längere Frist ist nur möglich, wenn beide Seiten das ausdrücklich vereinbaren. In dieser Zeit prüft der Versicherer das beantragte Risiko. Sie sind in dieser Phase an Ihren Antrag gebunden. Erhalten Sie innerhalb von sechs Wochen die Polizze, ist der Vertrag abgeschlossen. Kommt die Polizze erst nach Ablauf der Frist, gilt sie als neues Angebot an Sie.
Eine Anwartschaft ist ein Recht, das Sie sich durch eine Beitragszahlung sichern. Dieses Recht gilt für die Zukunft, zum Beispiel für eine spätere Rentenzahlung. In der privaten Krankenversicherung ruht Ihr Versicherungsschutz während der Anwartschaft, etwa bei einem Auslandsaufenthalt oder wenn Sie finanzielle Schwierigkeiten haben. Mit einem kleinen Monatsbeitrag behalten Sie Ihre Rechte und können später wieder vollen Schutz erhalten – ohne eine neue Gesundheitsprüfung und ohne eine Einstufung nach Ihrem aktuellen Alter. So bleiben Sie flexibel und schützen Ihre Zukunft.
Vorvertragliche Anzeigepflicht bedeutet, dass Sie beim Abschluss eines Versicherungsvertrags alle wichtigen Informationen zu Ihrem Risiko vollständig und korrekt angeben müssen. Dazu zählen zum Beispiel Angaben zu Ihrer Gesundheit, Ihrem Beruf, zu gefährlichen Hobbys oder zu Sicherheitsmaßnahmen in Ihrem Betrieb, Ihrer Wohnung oder Ihrem Gebäude. Diese Pflicht gilt nicht nur beim Ausfüllen des Antrags, sondern bis der Vertrag zustande kommt. Wenn Sie diese Pflicht verletzen, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder im Schadenfall die Leistung verweigern. Auch während der Vertragslaufzeit müssen Sie jede Veränderung, die das Risiko erhöht, sofort melden. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie eine Alarmanlage entfernen oder Ihr Haus nur noch als Zweitwohnsitz nutzen. Kommt es zu einem Schaden, sind Sie verpflichtet, diesen sofort zu melden und alle wichtigen Informationen bereitzustellen. Außerdem müssen Sie alles tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. So schützen Sie sich und sorgen dafür, dass Ihr Versicherungsschutz erhalten bleibt.
Stellen Sie sich vor, Ihr Vermögen ist wie ein bunter Korb voller Schätze. Die Aufteilung auf verschiedene Anlageklassen – zum Beispiel Aktien, Anleihen oder Geldmarktpapiere – sorgt dafür, dass Ihr Vermögen sicher und wachsend bleibt. Auch Investitionen in Immobilien, Edelmetalle oder Rohstoffe können dazugehören. Durch die kluge Auswahl und unterschiedliche Gewichtung dieser Werte in Ihrem Portfolio bestimmen Sie selbst, wie viel Risiko Sie eingehen und wie hoch Ihre Erträge sein können. So gestalten Sie Ihre finanzielle Zukunft aktiv und mit Sicherheit.
Assistanceleistungen unterstützen Sie in akuten Notlagen schnell und zuverlässig. Dazu zählen zum Beispiel medizinische und technische Soforthilfe rund um die Uhr, finanzielle Unterstützung sowie Hilfe bei Verlust von Reisedokumenten, Einbruch, Totalschaden oder bei der Suche nach Handwerksbetrieben. Diese Leistungen geben Ihnen Sicherheit, wenn Sie sie am dringendsten brauchen. Versicherer bieten Assistanceleistungen oft kostenlos als Zusatzservice oder gegen einen geringen Beitrag zu Ihrer Versicherung an.
Eine gerichtliche Kraftloserklärung schützt Sie, wenn Sie Ihre Kreditkarte, Ihr Sparbuch, Wertpapiere oder wichtige Urkunden verlieren. Dieses Verfahren verhindert, dass Finder oder Diebe Ihre Werte nutzen können. So behalten Sie trotz Verlust die volle Kontrolle und können Ihre Rechte ausüben – auch ohne die Originaldokumente. In vielen Sachversicherungen sind die Kosten für dieses wichtige Verfahren bereits mitversichert. So sind Sie umfassend abgesichert und können ruhig bleiben.
Die Aufschubdauer ist die Zeit zwischen dem Start einer privaten Rentenversicherung und der ersten Auszahlung. Beispiel: Sie beginnen mit 30 Jahren mit Ihrer Rentenversicherung. Die erste Zahlung erhalten Sie mit 65 Jahren. Die Aufschubdauer beträgt in diesem Fall 35 Jahre. Das nennt man eine aufgeschobene Rente. Im Unterschied dazu steht die Sofortrente, bei der es keine Aufschubdauer gibt.
Bagatellgrenze bedeutet, dass bei Zahlungsverzug des Versicherungsnehmers von nicht mehr als 10 % der Jahresprämie (höchstens 60 Euro) der Versicherer keine Leistungsfreiheit im Schadenfall einwenden kann.
Eine Baugeräteversicherung schützt Ihre Maschinen und Geräte, die Sie auf der Baustelle einsetzen. Sie übernimmt Schäden, die plötzlich und von außen entstehen, zum Beispiel durch Blitzschlag, Sturm, Diebstahl, Vandalismus, Bedienungsfehler oder Absturz. Sie können den Versicherungsschutz nach Ihren Bedürfnissen erweitern und so für mehr Sicherheit auf Ihrer Baustelle sorgen.
Bei jedem Bauvorhaben – ob Neubau, Anbau oder Umbau – tragen Sie als Bauherrin oder Bauherr große Verantwortung. Sie müssen dafür sorgen, dass die Baustelle sicher ist, die richtigen Firmen ausgewählt werden und die Arbeiten überwacht werden. Dabei haften Sie oft sogar ohne eigenes Verschulden für alle Gefahren, die durch die Bautätigkeit entstehen. Diese Haftung teilen Sie sich solidarisch mit Architektinnen und Architekten sowie den beauftragten Fachleuten. Schäden an Nachbarobjekten sind im ABGB klar geregelt. Stellen Sie sich vor, wie schnell hohe Kosten entstehen können, wenn Dritte Schadenersatz fordern, weil Sorgfaltspflichten verletzt wurden. Genau hier schützt Sie eine Bauherrnhaftpflicht umfassend – vom ersten Spatenstich bis zur Abnahme des Bauprojekts. Die Versicherung klärt, wer haftet, übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Die Prämie richtet sich nach dem Bauvolumen und der Lage der Baustelle – ob Lückenbau oder Einzelbaustelle. So sind Sie rundum abgesichert und können Ihr Bauvorhaben mit mehr Sicherheit und Ruhe gestalten.
Eine Bauwesenversicherung schützt Ihr Bauprojekt wie eine Kaskoversicherung Ihr Auto. Sie sichert Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile während der Bauphase – egal ob Rohbau, Umbau oder Zubau – gegen unerwartete Schäden ab. Dazu zählen Naturgewalten, fahrlässige oder sogar vorsätzliche Beschädigungen sowie Diebstahl fest eingebauter Teile. Darüber hinaus deckt die Versicherung auch Kosten für die Suche nach Schäden, Aufräumarbeiten und Überstunden ab. Sie können diese wichtige Absicherung selbst als Bauherrin oder Bauherr abschließen – oder die ausführenden Bauunternehmen damit beauftragen. So schützen Sie Ihr Bauvorhaben zuverlässig vor unvorhersehbaren Risiken.
Beitragsverrechnung bedeutet für Sie: Die Überschüsse Ihrer Versicherung reduzieren Ihre laufenden Prämien. So zahlen Sie weniger und profitieren direkt von den Gewinnen. Auf Ihrem Vertrag sehen Sie die Tarifprämie und die Zahlprämie, die durch die Überschüsse sinkt. Diese Zahlprämie kann sich während der Laufzeit ändern, aber nie höher als die Tarifprämie werden. Für weitere Details unterscheiden wir zwischen verzinslicher Ansammlung und Bonusrente.
Die regelmäßige Zahlung, die für den Versicherungsschutz zu entrichten ist.
Die Suche, Bergung und Rettung nach einem Unfall in den Bergen oder im Wasser kann sehr teuer werden. Bei Freizeitunfällen müssen Sie diese Kosten oft selbst zahlen. Eine Bergungskosten-Versicherung ist deshalb ein wichtiger Teil der privaten Unfallversicherung. Sie übernimmt die Kosten für Suche, Bergung, Rettung und den Transport ins Krankenhaus. So sind Sie im Ernstfall gut geschützt. Weitere Informationen finden Sie unter Unfallkosten.
Berufsunfähigkeit bedeutet, dass Sie mindestens 6 Monate am Stück wegen Krankheit, Unfall oder körperlicher Schwäche Ihren Beruf oder eine ähnliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Diese Tätigkeit muss zu Ihren Kenntnissen, Fähigkeiten und Ihrer bisherigen Lebenssituation passen. In Österreich sind psychische Erkrankungen heute die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Die gesetzliche Sozialversicherung reicht oft nicht aus, um die finanzielle Lücke zu schließen. Deshalb ist eine private Absicherung besonders für Berufseinsteiger, Freiberufler und selbstständig Tätige wichtig. Versicherungen bieten eine Berufsunfähigkeitsrente an. Sie schützt Sie vor Einkommensverlust, wenn Sie zu mindestens 25 % oder 50 % berufsunfähig werden. Die Rente wird bis zu einer vereinbarten Altersgrenze gezahlt, meist bis zum Pensionsantritt. Sie können diese Absicherung als Einzelvertrag oder als Zusatz zu einer Lebensversicherung abschließen.
Bei einem Besitzwechsel, zum Beispiel beim Verkauf Ihrer Immobilie, gehen alle Rechte und Pflichten automatisch auf die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer über – dazu zählt auch Ihr Versicherungsvertrag. Nur die neue Eigentümerin oder der neue Eigentümer darf den Vertrag kündigen – und das innerhalb eines Monats nach der Eintragung im Grundbuch. Für Sie als Verkäuferin oder Verkäufer ist es wichtig, den Besitzwechsel sofort Ihrem Versicherer zu melden. So schützen Sie sich vor unerwarteten Problemen und sorgen für klare Verhältnisse.
Das Betriebspensionsgesetz schützt Ihre Zukunft. Es regelt, wie Arbeitgeber Ihnen als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer eine sichere Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung bieten. Dabei gibt es vier wichtige Wege, wie diese Leistungen zugesagt werden: über Pensionskassen, betriebliche Kollektivversicherungen, direkte Leistungszusagen und spezielle Versicherungslösungen. So sorgt das Gesetz dafür, dass Sie im Leben gut abgesichert sind.
Bezugsrecht bedeutet, dass Sie in der Lebens- und Unfallversicherung bestimmen, wer die Versicherungsleistung erhält. Im Erlebensfall sind Sie als Versicherungsnehmer meist selbst berechtigt, über das Geld zu verfügen. Bei einem widerruflichen Bezugsrecht können Sie jederzeit entscheiden, wer die Leistung bekommen soll. Die begünstigte Person hat erst nach dem Versicherungsfall einen Anspruch. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht gibt Ihnen Sicherheit, dass die Leistung fest an eine bestimmte Person gebunden ist. Ohne deren Zustimmung können Sie das Bezugsrecht nicht mehr ändern. Die Ansprüche gehen sofort auf die begünstigte Person über.
Die Prämienberechnung in der Kfz-Haftpflichtversicherung hängt davon ab, wie viele Schäden im Beobachtungszeitraum (1.10. bis 30.9. des Folgejahres) gemeldet werden. In Österreich ist dieses System nicht verpflichtend, aber die meisten Versicherer nutzen es. Es gibt 18 Stufen. Die Grundstufe ist 9. Wer im Beobachtungszeitraum keinen Schaden hat, verbessert sich um eine Stufe. Bei einem Schaden rückt man um drei Stufen zurück. Manche Versicherer wenden das Bonus-Malus-System auch bei der Kollisionskaskoversicherung an. Dieses System belohnt umsichtiges Verhalten und gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Prämie aktiv zu beeinflussen.
Bruchteilversicherung bedeutet, dass nur ein Teil des gesamten Versicherungswertes abgesichert ist. So erhalten Sie einen Prämiennachlass und sparen Geld. Diese Form der Versicherung ist besonders sinnvoll bei hohen Warenbeständen, bei denen das Risiko eines Totalschadens gering ist. Zum Beispiel wird sie oft bei Einbruch- oder Leitungswasserschäden eingesetzt. Dennoch sollten Sie vorsichtig sein: Wenn die Gesamtversicherungssumme zu niedrig angesetzt ist, kann der Versicherer eine Unterversicherung geltend machen. So schützen Sie Ihr Hab und Gut optimal und vermeiden böse Überraschungen.
Eine Bündelversicherung schützt Sie gleich mehrfach. Dabei fassen Sie verschiedene Versicherungen wie Feuer-, Sturm-, Leitungswasser-, Einbruchdiebstahl- und Glasversicherung in einem Vertrag zusammen. So profitieren Sie von einem attraktiven Prämiennachlass. Trotzdem bleibt jede einzelne Versicherung rechtlich eigenständig und bietet Ihnen klare Sicherheit.
Courtage nennt man die frei verhandelbare Vermittlungsgebühr die bei erfolgreicher Vermittlung anfällt – vor allem im Börsen- bzw. Wertpapiergeschäft. Synonym verwendet wird der Begriff Provision.
Eine Cyberversicherung schützt Sie vor den Folgen von Internetkriminalität. Dazu zählen Hackerangriffe, Computerviren, IT-Ausfälle, Datenmissbrauch, Datenverlust, Datenschutzverletzungen, Urheberrechtsverletzungen und Internetbetrug. Die Versicherung deckt Schäden im eigenen Unternehmen ab. Sie übernimmt auch Kosten für Schäden, die Dritten entstehen, sowie für Betriebsunterbrechungen nach einem versicherten Vorfall. Viele Anbieter unterstützen Sie zudem mit professionellem Krisenmanagement. Eine Cyberversicherung ergänzt Ihre technischen und organisatorischen IT-Sicherungsmaßnahmen sinnvoll und gibt Ihnen mehr Sicherheit im digitalen Alltag.
Der Deckungsbeitrag ist ein wichtiger Begriff in der Betriebsunterbrechungsversicherung. Er ersetzt den Gewinn, den Sie während einer Betriebsunterbrechung durch einen versicherten Schaden nicht erzielen können. Das gilt maximal für die vereinbarte Dauer der Haftung.
Sie können den Deckungsbeitrag auf zwei Arten berechnen:
So sichern Sie Ihr Unternehmen finanziell ab und bewahren Ihre Existenz in schwierigen Zeiten.
Die maximale Summe, die der Versicherer im Schadensfall leistet.
Direkte Leistungszusage (Pensionszusage) ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge. Dabei verpflichtet sich der Arbeitgeber, bestimmten Mitarbeitenden zusätzlich zur staatlichen Pension eine Betriebsrente zu zahlen – etwa als Alters-, Hinterbliebenen- oder Berufsunfähigkeitspension. Diese Zusage muss schriftlich, rechtsverbindlich und unwiderruflich erfolgen. Die zugesagte Pension darf höchstens 80 % des letzten Gehalts betragen und zusammen mit der staatlichen Pension das letzte Gehalt nicht überschreiten.
Für den Arbeitgeber bringt die Pensionszusage steuerliche Vorteile, da Rückstellungen den Gewinn mindern. Zur Absicherung der zugesagten Leistungen wird meist eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, die Kapitalgarantie, Insolvenzschutz und Absicherung gegen Langlebigkeit bietet.
Für die eingezahlten Prämien fallen keine Lohnnebenkosten an. Auch für die begünstigten Mitarbeitenden entstehen keine Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsbeiträge. Die direkte Leistungszusage eignet sich daher besonders, um Teile des Gehalts steuerbegünstigt in eine betriebliche Vorsorge umzuwandeln.
Ab 1. Juli 2020 gilt die neue EU-Drohnenverordnung. Sie betrifft auch Drohnen mit weniger als 250 Gramm Gewicht. Für alle Drohnen ist nun ein CE-Kennzeichen nach dem Abfluggewicht vorgeschrieben. Wenn Ihre Drohne mit einem Sensor ausgestattet ist, der personenbezogene Daten erfassen kann, benötigen Sie eine Luftfahrt- oder Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Die Mindestversicherungssumme beträgt 1 Million Euro – auch für Drohnen unter 250 Gramm. Zusätzlich ist gesetzlich vorgeschrieben, dass 750.000 Sonderziehungsrechte (SZR) eingeschlossen sind. Es ist sehr empfehlenswert, auch eine Deckung für reine Vermögensschäden sowie Schutz bei Verletzung von Privatsphäre und Persönlichkeitsrechten abzuschließen. So sind Sie im Ernstfall umfassend abgesichert und können Ihre Drohne mit einem guten Gefühl nutzen.
Eine vertraglich vereinbarte Erhöhung der Versicherungsleistungen und Beiträge, meist zur Anpassung an die Inflation.
Die Einlösungsfrist bis zur Bezahlung der Erstprämie beträgt 14 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung. Der Versicherungsschutz beginnt erst mit Einlangen der Prämie beim Versicherer (außer es wurde eine Deckungszusage gegeben).
Wird die Prämie für eine (Lebens-)Versicherung für die gesamte Laufzeit bei Vertragsabschluss in einer Summe einbezahlt, spricht man von Einmalerlag Die Laufzeit bei Einmalerlägen in Lebensversicherungen sollte mindestens 15 Jahre betragen (bei versicherten Personen ab dem vollendetem 50. Lebensjahr mindestens 10 Jahre), da bei kürzerer Laufzeit eine 11 %ige Versicherungssteuer anfällt.
Für den Arbeitgeber bringt die Pensionszusage steuerliche Vorteile, da Rückstellungen den Gewinn mindern. Zur Absicherung der zugesagten Leistungen wird meist eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, die Kapitalgarantie, Insolvenzschutz und Absicherung gegen Langlebigkeit bietet.
Für die eingezahlten Prämien fallen keine Lohnnebenkosten an. Auch für die begünstigten Mitarbeitenden entstehen keine Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsbeiträge. Die direkte Leistungszusage eignet sich daher besonders, um Teile des Gehalts steuerbegünstigt in eine betriebliche Vorsorge umzuwandeln.
Eintrittsalter ist das versicherungstechnische Alter der versicherten Person bei Vertragsbeginn und Berechnungsgrundlage für die Prämie zur Absicherung von biometrischen Risiken. Dabei kann das Geburtsjahr oder aber der Geburtstag (maßgebend ist das Geburtsdatum das dem Vertragsbeginn am nächsten liegt) herangezogen werden.
Die Teilkaskoversicherung schützt Ihr Fahrzeug und fest verbundene Teile sowie Gegenstände, die im versperrten Auto aufbewahrt werden. Sie bietet Sicherheit bei Schäden durch Naturereignisse wie Sturm, Hagel, Steinschlag, Lawinen, Hochwasser oder Blitzschlag. Auch Brand, Explosion, Diebstahl, Raub und unbefugte Nutzung sind abgedeckt. Kollisionen mit Wildtieren auf öffentlichen Straßen sind ebenfalls versichert. Bruchschäden an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben können eingeschlossen werden. Zusätzliche Leistungen wie Parkschäden, Vandalismus, Marderbisse, Zusammenstöße mit Tieren aller Art sowie Kurzschluss- und Schmorschäden sind möglich. Im Schadensfall übernehmen wir die Reparaturkosten. Bei Totalschaden erhalten Sie den Wert Ihres Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadens (Zeitwert). So genießen Sie ein gutes Gefühl von Sicherheit und Verlässlichkeit.
Elementarschadenversicherung schützt Sie vor den Folgen von Naturereignissen. Versichert sind Schäden an Ihrem Eigentum durch Sturm ab 60 km/h, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch. Auch Folgeschäden, wie das Eindringen von Regenwasser, sind abgedeckt. Schäden an Verglasungen sind nur mit zusätzlicher Vereinbarung versichert. So erhalten Sie Sicherheit bei unvorhersehbaren Naturgefahren.
Endalter ist das Alter der versicherten Person bei Vertragsablauf. Es kann bei Vertragsabschluss frei gewählt werden. Bei kapitalbindenden Lebensversicherungen wird zu diesem Zeitpunkt die Ablaufleistung fällig.
Erlebensversicherungen helfen Ihnen, für das Alter vorzusorgen. Am Ende der Laufzeit erhalten Sie die vereinbarte Versicherungssumme und mögliche Gewinne. Sie können wählen, ob Sie das Geld als einmalige Auszahlung oder als monatliche Rente bekommen möchten. Wenn Sie während der Laufzeit versterben, erhalten Ihre Angehörigen die eingezahlten Beiträge abzüglich Kosten sowie die Gewinnanteile zurück.
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Die erste Beitragszahlung nach Vertragsabschluss.
In der Regel sind Ihre Fahrräder in verschlossenen Räumen wie Keller oder Garage durch Ihre Haushaltsversicherung geschützt. Besonders wertvolle Fahrräder verdienen jedoch mehr Schutz. Erhöhen Sie dafür die Versicherungssumme oder schließen Sie eine eigene Fahrradversicherung ab. So sind Sie bei Diebstahl, Raub und sogar mutwilligen Schäden oder Elektronikproblemen durch Kurzschluss bestens abgesichert. Schützen Sie, was Ihnen wichtig ist!
Rechtsschutzversicherung für Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter, etwa bei Streitigkeiten nach Unfällen.
Der Anspruch auf Ihre Versicherungsleistung entsteht sofort, sobald Sie den Schaden melden und wir geprüft haben, ob und in welchem Umfang wir leisten. Unabhängig davon können Sie bereits einen Monat nach der Schadensmeldung den Betrag verlangen, den wir mindestens zahlen müssen – außer, die genaue Entschädigung lässt sich wegen eines Verschuldens Ihrerseits nicht ermitteln. Bei Lebensversicherungen zahlen wir die Leistung, wenn der vereinbarte Ablauf erreicht ist oder die versicherte Person verstirbt.
Für den Arbeitgeber bringt die Pensionszusage steuerliche Vorteile, da Rückstellungen den Gewinn mindern. Zur Absicherung der zugesagten Leistungen wird meist eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, die Kapitalgarantie, Insolvenzschutz und Absicherung gegen Langlebigkeit bietet.
Für die eingezahlten Prämien fallen keine Lohnnebenkosten an. Auch für die begünstigten Mitarbeitenden entstehen keine Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsbeiträge. Die direkte Leistungszusage eignet sich daher besonders, um Teile des Gehalts steuerbegünstigt in eine betriebliche Vorsorge umzuwandeln.
Sachversicherung gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion.
Mit einer Flottenversicherung sichern Sie Ihren gesamten Fuhrpark in einem einzigen Vertrag ab. Sie profitieren von günstigen Konditionen und zahlen meist eine feste Prämie pro Fahrzeug. Das Bonus-Malus-System entfällt, was Ihnen Planungssicherheit und Entlastung bringt.
Folgeprämie bedeutet, dass Sie nach der Erstprämie eine weitere Zahlung leisten. Diese richtet sich nach der vereinbarten Zahlungsweise Ihres Versicherungsvertrages. Sie müssen die Folgeprämie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung überweisen. Wenn Sie mit der Zahlung in Verzug sind, muss der Versicherer Sie ausdrücklich erinnern. Dabei erhalten Sie eine Nachfrist von zwei Wochen – bei der Gebäudefeuerversicherung sogar einen Monat. In diesem Schreiben wird klar erklärt, welche Folgen eine Nichtzahlung hat. Sollten Sie die Frist verstreichen lassen, kann der Versicherer den Vertrag sofort kündigen. Im Schadensfall zahlt der Versicherer nur, wenn Sie nicht schuldhaft in Verzug sind. Außerdem gilt eine Bagatellgrenze: Liegt Ihre offene Prämie unter 10 % der Jahresprämie, maximal 60 Euro, bleibt Ihr Schutz bestehen. Wir verstehen, wie wichtig Ihnen Ihre Absicherung ist. Deshalb informieren wir Sie transparent und fair, damit Sie jederzeit sicher und gut beraten sind.
Ein Schaden, der indirekt durch einen Versicherungsfall entsteht, zum Beispiel Wasserschaden nach einem Brand.
Die fondsgebundene Lebensversicherung bietet Ihnen eine besondere Chance: Ihre Prämien werden in Investmentfonds angelegt. So können Sie aktiv mitbestimmen, wie Ihr Geld wächst. Sie wählen selbst aus verschiedenen Anlagestrategien und legen die Versicherungssumme für den Todesfall fest. Die Auszahlung am Ende hängt von der Entwicklung Ihrer gewählten Strategie ab. Dabei tragen Sie das Anlagerisiko – es ist Ihre Entscheidung und Verantwortung. Es gibt auch Varianten mit Kapitalgarantie, die Ihre eingezahlten Prämien schützen. Ein großer Vorteil gegenüber einer reinen Fondsanlage ist die Steuerfreiheit: Statt hoher Steuern zahlen Sie nur 4 % Versicherungssteuer. So sichern Sie Ihre Zukunft mit mehr Freiheit und Sicherheit. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre finanzielle Vorsorge aktiv zu gestalten.
Schutz für Immobilien gegen Risiken wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm.
Zusammenschluss von Versicherungsnehmenden, um Risiken gemeinsam zu tragen.
Eine Gebäudeversicherung schützt Ihr Wohn- oder Betriebsgebäude umfassend. Sie deckt meist mehrere Risiken ab, wie Feuer, Sturm, Leitungswasserschäden, Glasbruch sowie die Gebäude- und Grundstückshaftpflicht. So sichern Sie Ihr Eigentum zuverlässig gegen unerwartete Schäden ab. Für die richtige Versicherungssumme empfiehlt sich ein Neubauwertgutachten durch eine Fachperson. Damit stellen Sie sicher, dass Ihr Gebäude im Ernstfall optimal abgesichert ist.
Genesungsgeld ist eine Leistung, die Sie im Rahmen einer privaten Unfallversicherung mit dem Baustein Krankenhaustagegeld vereinbaren können. Nach Ihrem Krankenhausaufenthalt erhalten Sie vom Versicherer meist den gleichen Betrag pro Tag wie das Krankenhaustagegeld – und zwar für die Zeit, in der Sie sich zu Hause erholen. So sind Sie auch während der Genesung finanziell abgesichert. Die Auszahlung ist in der Regel auf eine bestimmte Höchstdauer begrenzt.
In der Haftpflichtversicherung ist die geschädigte Person jene, die vom Versicherungsnehmenden Schadenersatz fordert. Die Entschädigung zahlt der Versicherer direkt an die geschädigte Person. Einen direkten Rechtsanspruch auf die Zahlung gibt es jedoch meist nicht – eine Ausnahme bildet die Kfz-Haftpflichtversicherung. Hier hat die geschädigte Person einen unmittelbaren Anspruch auf Entschädigung durch den Versicherer.
Für den Abschluss einer Personenversicherung ist die Erhebung des Gesundheitszustandes der zu versichernden Person Voraussetzung. Im Allgemeinen genügt die vollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen am Antrag. Erst ab bestimmten Versicherungssummen bzw. Abschlussalter ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung nehmen Sie am Gewinn teil, der aus der Anlage Ihres Sparanteils entsteht. Der Sparanteil ist die Prämie abzüglich Kosten und Versicherungssteuer. Versicherungen müssen 85 % dieser Gewinne an Sie weitergeben. Die Höhe hängt jedoch von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab und kann nicht garantiert werden. Die im Angebot angegebene Gewinnbeteiligung ist eine Modellrechnung auf Basis der aktuellen Marktlage – sie ist daher unverbindlich. Sie erhalten jedes Jahr eine Information über den Stand Ihrer Gewinnbeteiligung.
Die Glasbruchversicherung schützt Sie, wenn Glasscheiben wie Fenster, Türen oder Vitrinen zerbrechen. Hohlgläser wie Lampen, Vasen, Trinkgläser oder optische Gläser sind nicht versichert. Der Versicherer zahlt nicht bei Kratzern, Schrammen, Absplitterungen oder Schäden, die bei Arbeiten am Glas oder beim Transport entstehen. Für Spezialverglasungen ist eine eigene Versicherung notwendig. So können Sie sicher sein, dass Ihre wichtigsten Glasflächen im Schadensfall zuverlässig geschützt sind.
Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass Sie nicht die nötige Vorsicht walten lassen, um einen Schaden zu verhindern – so, wie es ein verantwortungsbewusster Mensch tun würde. Zum Beispiel, wenn Sie brennende Kerzen unbeaufsichtigt lassen und dadurch ein Brand entsteht. Verursachen Sie durch grobe Fahrlässigkeit einen Schaden, zahlt die Versicherung meist nicht. In der Haftpflichtversicherung bekommt die geschädigte Person trotzdem Schadenersatz, auch wenn Sie fahrlässig gehandelt haben. Allerdings kann die Versicherung dann das Geld von Ihnen zurückfordern. Wichtig: Viele Versicherungen bieten eine Klausel „Deckung bei grober Fahrlässigkeit“ an. Diese schützt Sie aber nicht, wenn Sie wichtige Pflichten verletzt haben – etwa wenn Sie bei einem Einbruch die Tür nicht abgeschlossen haben. In solchen Fällen sind Schäden oft nicht versichert. Sind Sie bereit, Ihren Schutz genau zu prüfen und so böse Überraschungen zu vermeiden? Ein Versicherungscheck kann Ihnen helfen, Sicherheit und Vertrauen zu gewinnen.
Eine Hagelversicherung schützt landwirtschaftliche Betriebe vor Ernteausfällen durch Hagel. Sie sichert die Erzeugnisse ab, wenn ein Hagelschlag den Ertrag mindert. Auf Wunsch können Sie den Schutz um Risiken wie Frost oder Sturm erweitern. So gewinnen Sie Sicherheit und können sich auf Ihre Arbeit verlassen.
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Sie unbeabsichtigt einer anderen Person Schaden zufügen. Gerade bei Personenschäden können die Forderungen sehr hoch ausfallen. Typische Beispiele sind: Sie verursachen als Fußgängerin oder Fußgänger oder Radfahrende einen Unfall, Ihr Hund verletzt eine andere Person oder ein Passant stürzt auf dem nicht gestreuten Gehweg vor Ihrem Haus.
Mit einer Haftpflichtversicherung sichern Sie Ihr Vermögen ab. Sie übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen, die sich aus gesetzlichen Bestimmungen ergeben, etwa bei Personen-, Sach- oder daraus folgenden Vermögensschäden – unabhängig davon, ob das Risiko aus dem Privatbereich, dem Betrieb, der Tierhaltung oder dem Besitz von Haus und Grund resultiert.
Zudem prüft die Versicherung, ob und in welcher Höhe Ansprüche Dritter bestehen, und wehrt unbegründete Forderungen notfalls auch vor Gericht für Sie ab.
Haftung bedeutet Schadenersatzverpflichtung gegenüber einem Geschädigten (Dritten) in unbegrenzter Höhe aufgrund Gesetz oder Vertrag. Grundsätzlich ist die Haftung vom Verschulden abhängig; Eine Ausnahme stellt die Gefährdungshaftung dar (z.B. die Haltung von Kraftfahrzeugen).
Die Haushaltsversicherung schützt Ihr Zuhause umfassend. Sie kombiniert mehrere wichtige Versicherungen: Privat- und Sporthaftpflicht, Schutz vor Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Schneedruck, Steinschlag, Erdrutsch und Felssturz. Auch Einbruchdiebstahl, Leitungswasserschäden, Vandalismus nach Einbruch und Glasbruch sind meist abgedeckt. Damit Sie im Schadensfall keine bösen Überraschungen erleben, sollte die Versicherungssumme ausreichend hoch sein. Viele Versicherer helfen Ihnen dabei, indem sie die Höchsthaftungssumme nach der Wohnfläche berechnen. Achten Sie besonders auf die Grenzen für Wertgegenstände wie Bargeld, Schmuck, Münzen, Kunst oder Antiquitäten. Nur so ist Ihr Besitz optimal geschützt.
Die Höchsthaftungssumme ist der höchste Betrag, den Ihre Versicherung im Schadensfall bezahlt. In der Haushaltsversicherung richtet sich dieser Wert nach der Wohnfläche. Bei der Eigenheimversicherung zählen die bebaute Fläche, die Anzahl der Stockwerke und der Ausstattungsstandard. Ihr Vorteil: Bis zur festgelegten Höchsthaftungssumme verzichtet der Versicherer im Schadensfall auf den Einwand einer Unterversicherung. So genießen Sie mehr Sicherheit und können sich auf einen umfassenden Schutz verlassen.
Der Höchstzinssatz, auch Garantiezins oder Rechnungszins genannt, ist der von der Finanzmarktaufsicht festgelegte maximale Zinssatz. Er gilt für die Berechnung der Rücklagen bei Lebensversicherungen. So wird sichergestellt, dass Versicherungsunternehmen ihre Versprechen an Sie dauerhaft erfüllen können. Die Höhe des Höchstzinssatzes richtet sich nach dem Durchschnittswert österreichischer Bundesanleihen der letzten fünf Jahre. Davon wird ein Sicherheitsabschlag von 40 % abgezogen. Seit 1.1.2017 liegt der Höchstzinssatz bei 0,5 %. Versicherungen dürfen keine höheren Garantien geben. Der Höchstzinssatz ist die Basisverzinsung für die gesamte Laufzeit Ihrer Versicherung. Zusätzliche Gewinne, die am Markt erzielt werden, werden zu 85 % Ihrem Vertrag gutgeschrieben. Sie erhalten jedes Jahr eine Information über die Entwicklung Ihres Vertrags.
Höhere Gewalt bedeutet für Sie: plötzliche, unerwartete Ereignisse von außen, die niemand verhindern kann – selbst mit größter Sorgfalt nicht. Solche dramatischen Situationen, wie Naturkatastrophen, können Ihr Leben und Eigentum schwer treffen. Leider bieten viele Versicherungen dafür keinen oder nur eingeschränkten Schutz. Haben Sie sich schon gefragt, wie gut Sie wirklich abgesichert sind?
Die Indexklausel sorgt dafür, dass Ihr Versicherungsschutz immer aktuell bleibt. Sie ist eine Wertsicherungsklausel, die sich am Verbraucherpreisindex oder bei Gebäudeversicherungen am Baukostenindex orientiert. So werden Prämien und Versicherungssummen regelmäßig an die Inflation angepasst. Das schützt Sie vor einer Unterversicherung. In der Lebensversicherung bietet die Indexklausel einen besonderen Vorteil: Ihr Vertrag kann im Wert steigen, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung nötig ist.
Eine Insassenunfallversicherung ergänzt Ihre KFZ-Versicherung und schützt den berechtigten Lenker sowie alle Insassen des Fahrzeugs – unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat. Besonders für den Lenker ist diese Versicherung wichtig, da bei selbstverschuldeten Unfällen sonst kein Schutz besteht. Auch bei Unfällen durch höhere Gewalt, bei ungeklärter Schuldfrage oder wenn die Versicherung des Unfallverursachers nicht ausreicht, bietet die Insassenunfallversicherung Sicherheit. Versichert sind Leistungen wie Invalidität, Unfalltod, Taggeld und Unfallkosten. Sie können zwischen zwei Systemen wählen: – Beim Pauschalsystem wird die Versicherungssumme auf alle Insassen im Fahrzeug aufgeteilt. – Beim Platzsystem ist jeder Platz im Fahrzeug mit der gleichen Versicherungssumme abgesichert. So sorgen Sie für mehr Sicherheit und Schutz für alle, die mit Ihnen unterwegs sind.
Invalidität bedeutet, dass ein Unfall Ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft einschränkt. Innerhalb eines Jahres nach dem Unfall muss ein erfahrener Arzt den Grad Ihrer Beeinträchtigung genau feststellen. Auf dieser Grundlage zahlt Ihre Unfallversicherung die vereinbarte Leistung – passend zu den Bedingungen Ihres Vertrags und der Gliedertaxe.
Der Invaliditätsgrad zeigt Ihnen, wie stark ein Unfall Ihr Leben dauerhaft verändert hat. Er misst den Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit von Körperteilen oder Sinnesorganen in Prozent. Ihre Unfallversicherung zahlt je nach dem Invaliditätsgrad, der innerhalb eines Jahres nach dem Unfall festgestellt wird (siehe auch Gliedertaxe).
Ein Investmentfonds ist gemeinsames Kapital vieler Anleger. Eine Kapitalanlagegesellschaft verwaltet dieses Geld nach verschiedenen Regeln. Eine Depotbank bewahrt das Sondervermögen sicher auf. Offene Investmentfonds geben unbegrenzt Anteile aus. Diese können Sie an der Börse handeln. Geschlossene Fonds hingegen bieten nur eine begrenzte Anzahl von Anteilen an. Diese können Sie bis zum Ende der Laufzeit nicht zurückgeben. Je nach Strategie gibt es Geldmarkt-, Aktien-, Renten-, Immobilien- oder gemischte Fonds. Bei ausschüttenden Fonds erhalten Sie regelmäßig Überschüsse aus Dividenden oder Zinsen ausgezahlt. Thesaurierende Fonds legen diese Gewinne wieder an. So wächst Ihr Fondsvermögen weiter. Investmentfonds sind auch die Basis für fondsgebundene Lebensversicherungen. Nutzen Sie die Chance, Ihr Kapital gemeinsam mit anderen sicher und gezielt zu investieren. So gestalten Sie Ihre finanzielle Zukunft aktiv und mit Vertrauen.
Karenzfrist bedeutet für Sie, dass der Versicherer in dieser Zeit keine Leistung zahlt. Das ist wie ein Selbstbehalt, den Sie selbst tragen. Solche Fristen gibt es oft bei Betriebsunterbrechungs- oder Krankengeldversicherungen. Bei Lebensversicherungen gilt zum Beispiel bei Suizid eine Karenzfrist von drei Jahren. Verwechseln Sie die Karenzfrist nicht mit der Wartezeit. Die Wartezeit ist die Phase zwischen dem Eintritt eines Schadens und dem Beginn der Leistungspflicht des Versicherers. Das kennen Sie vielleicht aus der privaten Krankenvorsorge oder der Rechtsschutzversicherung. So behalten Sie den Überblick und wissen genau, wann Sie auf Unterstützung zählen können.
Bei der privaten Rentenversicherung wählen Sie vor Ablauf, ob Sie das gesamte Kapital auf einmal erhalten (Kapitalabfindung) oder eine lebenslange monatliche Rente beziehen möchten. Bitte beachten Sie: Haben Sie Prämien als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt, müssen Sie bei einer Kapitalabfindung Steuern auf diesen Betrag zahlen.
Die Kaskoversicherung schützt Ihr Fahrzeug vor Schäden durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust. Auch Sonderausstattung und Zubehör, die Sie im Antrag angeben, sind mitversichert. Nicht gedeckt sind Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sowie Schäden, die absichtlich oder durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Sie entscheiden, ob Sie die Elementarkasko (Teilkasko) oder die Kollisionskasko (Vollkasko) wählen. Auf dem Markt gibt es viele Varianten mit Zusatzleistungen und unterschiedlichen Selbstbehalten. Die Elementarkasko schützt Sie vor Schäden, die Sie nicht beeinflussen können: Naturgewalten wie Blitzschlag, Felssturz, Erdrutsch, Steinschlag, Lawinen, Hagel, Schneedruck, Hochwasser, Überschwemmung und Sturm. Auch Brand, Explosion, Diebstahl, Raub, unbefugte Nutzung durch Fremde sowie Zusammenstöße mit Haarwild auf öffentlichen Straßen sind abgesichert.
Zusätzlich können Sie den Schutz erweitern: Glasbruch an Windschutzscheiben oder kleinen Scheiben, Schäden durch Zusammenstöße mit Tieren, Marderbisse, Kurzschluss- und Schmorschäden sowie Park- und Vandalismusschäden sind je nach Versicherungsvariante mitversicherbar. Die Kollisionskasko bietet Ihnen mehr Sicherheit als die Elementarkaskoversicherung. Sie schützt nicht nur bei Naturereignissen, sondern auch bei selbst verursachten Unfällen, mutwilligen Beschädigungen durch betriebsfremde Personen (Vandalismus) und bei Kollisionen mit unbekannten Fahrzeugen (Parkschaden). Bei Vandalismus und Parkschäden ist es wichtig, den Vorfall sofort der Polizei zu melden. So sichern Sie sich umfassend ab und können beruhigt unterwegs sein.
Außergewöhnliche Naturkatastrophen sind meist nicht versicherbar. Doch viele Haushalts-, Eigenheim-, Wohnhaus- oder Betriebsversicherungen schützen Sie gegen Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Lawinen, starken Regen, Schnee, Schmelzwasser oder Erdbeben – wenn auch mit begrenzten Summen. Möchten Sie mehr Sicherheit? Dann können Sie Ihren Schutz gegen einen kleinen Aufpreis individuell erhöhen. So sind Sie besser abgesichert, wenn das Unvorhersehbare eintritt.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Österreich Pflicht. Sie schützt Sie mit mindestens 7 Millionen Euro. Ohne diese Bestätigung dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht anmelden. Diese Versicherung übernimmt Schäden an anderen Personen, Sachen und Vermögen, die durch Ihr Auto in Europa entstehen. Sie wehrt auch ungerechtfertigte Forderungen ab. Unfälle können Ihr Leben finanziell stark belasten. Deshalb empfehlen wir Ihnen, höhere Versicherungssummen zu wählen. So sind Sie besser geschützt und können ruhig schlafen.
Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eines Kindes können Sie die Kosten für eine Begleitperson im Krankenhaus oder Rehabilitationszentrum absichern. Dies ist entweder durch eine eigene Versicherung möglich. In diesem Fall erhalten Sie für jeden Tag, an dem Ihr Kind krankheits- oder unfallbedingt im Spital ist, eine finanzielle Unterstützung. Alternativ können Sie eine Sonderklasseversicherung für Ihr Kind wählen. Hier ist die Begleitperson in der Regel bereits mitversichert. So sind Sie und Ihr Kind in einer schwierigen Zeit bestmöglich geschützt und können sich auf das Wesentliche konzentrieren: die Genesung.
Eine Kollisionskaskoversicherung schützt Sie vor den Folgen von Schäden an Ihrem Auto. Sie greift, wenn Ihr Fahrzeug beschädigt, zerstört oder verloren geht – auch an fest montierten Teilen. Sonderausstattung und Zubehör, die Sie im Antrag angeben, sind ebenfalls mitversichert. Diese Versicherung deckt nicht nur Naturgefahren ab, sondern auch Schäden durch selbstverschuldete Unfälle. Auch mutwillige Zerstörung durch fremde Personen, wie Vandalismus, oder Kollisionen mit unbekannten Fahrzeugen, etwa bei Parkschäden, sind abgesichert. Nicht versichert sind Schäden durch Brems- oder Betriebsfehler sowie reine Bruchschäden. Vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sind ebenfalls ausgeschlossen. Manche Versicherer berechnen die Prämien nach dem Bonus-Malus-System – so profitieren Sie von Ihrem sicheren Fahrverhalten.
Kompositversicherer sind Versicherungsunternehmen, die viele verschiedene Produkte im Bereich Schaden- und Unfallversicherung anbieten. Sie unterscheiden sich von Versicherungen, die sich nur auf einen Bereich wie Rechtsschutz oder Kreditversicherung konzentrieren. In Österreich sind die meisten Versicherungsunternehmen Kompositversicherer. Das gibt Ihnen als Kundin oder Kunde mehr Auswahl und Sicherheit.
Konvertierung bedeutet Vertragsumwandlung bzw. Vertragserneuerung und bedingt eine wesentliche Änderung von Tarif, Versicherungssumme oder Bedingungen.
Bei Wohnungswechsel wird beispielsweise die Haushaltsversicherung konvertiert (auf die neuen Gegebenheiten angepasst). In der Regel ist damit eine Laufzeitverlängerung verbunden.
Mit einer Krankengeldversicherung sichern Sie Ihr Einkommen, wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall nicht arbeiten können – auch bei häuslicher Pflege. Nach einer vereinbarten Wartezeit erhalten Sie für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit das vereinbarte Krankengeld steuerfrei und für die im Vertrag festgelegte Zeit.
Krankenhaustagegeld schützt Sie, wenn Sie unerwartet ins Spital müssen. Es hilft, Kosten zu decken, die durch den Aufenthalt entstehen – zum Beispiel für eine Vertretung im Betrieb, Verdienstausfall, Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung. Sie erhalten den vereinbarten Betrag täglich und steuerfrei, sobald Sie Ihre Spitalsaufenthaltsbestätigung eingereicht haben
Die private Krankenversicherung schenkt Ihnen mehr Sicherheit und Komfort als die gesetzliche Grundversorgung. Mit der Sonderklasse-Versicherung wählen Sie frei Ihren Arzt und das Krankenhaus. Sie bestimmen flexibel den Zeitpunkt Ihrer Operation und genießen die Privatsphäre in der Sonderklasse. Die Kosten übernimmt der Versicherer direkt bei allen Vertragsspitälern in Österreich und in öffentlichen Krankenhäusern Europas. Der Privatarzttarif erstattet Ihnen Ausgaben für ambulante Behandlungen, Operationen in Privatarztpraxen, alternative Heilmethoden, Heilbehelfe und Medikamente – bis zu den vereinbarten Höchstgrenzen. Zusätzlich profitieren Sie von Leistungen bei Zahnbehandlungen, Fitness und Vorsorge, Kuraufenthalten, weltweitem Auslandsreiseschutz und einem Krankenhaustagegeld.
Kulanz bedeutet, dass Ihr Versicherer Ihnen freiwillig entgegenkommt – auch wenn er dazu nicht verpflichtet ist. Diese besondere Geste zeigt, dass Ihnen geholfen wird, obwohl kein rechtlicher Anspruch besteht. Meist passiert das aus guten Gründen, zum Beispiel wenn Ihr Vertrag bisher ohne Schaden ist und die Leistung fair zur Prämie passt.
Die Kosten, die bei einem Kuraufenthalt nach einem Unfall oder einer Krankheit auf Sie zukommen, können Sie mit einer privaten Krankenvorsorge und einem Kurtagegeld absichern. So schützen Sie sich vor unerwarteten Ausgaben und können sich voll auf Ihre Genesung konzentrieren. Manche Versicherungen bieten zudem im Rahmen einer Unfallversicherung eine Kurkostenpauschale an. Damit sind Ihre Kurkosten nach einem Unfall zuverlässig gedeckt.
Die Laufzeit bestimmt, wie lange Ihr Versicherungsvertrag gilt. Viele Sachversicherungen laufen meist 10 Jahre. Für Sie bedeutet das oft einen attraktiven Prämiennachlass – ein Dankeschön für Ihre Treue. Wussten Sie, dass Sie Ihren Vertrag laut Konsumentenschutzgesetz schon nach drei Jahren kündigen können? Achten Sie dabei auf die anteilige Rückzahlung des Rabattes.
Lebensversicherung ist ein Sammelbegriff für verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Vorsorge. Dazu zählt zum Beispiel die Risikoversicherung, die Hinterbliebene im Todesfall absichert. Eine Rentenversicherung sorgt für finanzielle Sicherheit im Alter. Die Er- und Ablebensversicherung verbindet den Schutz im Todesfall mit einem Kapitalaufbau, falls Sie das Vertragsende erleben. Die Dread Disease Versicherung bietet Unterstützung, wenn bestimmte schwere Krankheiten auftreten. Am Markt gibt es viele Formen der Lebensversicherung und zusätzliche Bausteine wie Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Pflegevorsorge. Deshalb ist eine persönliche und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung besonders wichtig, um die passende Lösung für Ihre Lebenssituation zu finden.
Legalzession bedeutet, dass Schadenersatzansprüche gesetzlich an eine andere Person übertragen werden. Im Versicherungsrecht gibt der geschädigte Versicherungsnehmer seine Forderung an den Versicherer weiter, wenn dieser den Schaden bezahlt. Beispiel: Nach einem Brand, den jemand anderes verursacht hat, bekommt der Versicherungsnehmer Geld von seiner Feuerversicherung. Der Versicherer kann dann den Schadenersatz direkt vom Verursacher einfordern. Auch Sozialversicherungsträger können Geld vom Verursacher zurückfordern, wenn sie dem Geschädigten geholfen haben.
Eine Leistungszusage ist ein Versprechen Ihres Unternehmens an Sie. Es sichert Ihnen eine Alters-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenvorsorge zu. Finanziert wird das durch steuerlich vorteilhafte Rückstellungen in der Bilanz und eine passende Versicherung, die Rückdeckungsversicherung. Bei einer direkten Leistungszusage verpflichtet sich Ihr Arbeitgeber, Ihnen und Ihren Hinterbliebenen eine betriebliche Vorsorge zu bieten. Die indirekte Leistungszusage funktioniert anders: Hier zahlt der Arbeitgeber Beiträge an eine Pensionskasse, eine betriebliche Kollektivversicherung oder eine Lebensversicherung. Leistungszusagen können auf zwei Arten gestaltet sein: leistungsorientiert – dabei wird die Höhe der späteren Leistung festgelegt – oder beitragsorientiert, wo eine feste Beitragshöhe vereinbart wird. Für viele Unternehmen sind Leistungszusagen ein wertvolles Instrument. Sie helfen, qualifizierte Mitarbeitende zu motivieren und langfristig an das Unternehmen zu binden. Gleichzeitig bieten sie steuerliche Vorteile. So schaffen Sie Sicherheit und Vertrauen – für sich und Ihre Mitarbeitenden.
Eine Leitungswasserversicherung schützt Sie vor Schäden, wenn Wasser aus Rohren oder angeschlossenen Geräten austritt. Versichert sind Schäden an Ihrem Eigentum durch Wasser aus Wasserleitungen, Warmwasseranlagen oder Heizungen. Bei versicherten Gebäuden sind auch Bruch- und Frostschäden an Rohren sowie Frostschäden an angeschlossenen Geräten und die Kosten für das Auftauen abgedeckt. Gegen einen Aufpreis können Sie den Schutz erweitern. Dann sind auch Korrosionsschäden, Schäden durch undichte oder verstopfte Leitungen sowie weitere Bereiche wie innenliegende Regenabflüsse, Armaturen oder Wasserverlust mitversichert. Nicht versichert sind Schäden durch Regen, Hochwasser oder Grundwasser.
Mehrfachversicherung liegt vor, wenn ein Risiko bei zwei oder mehreren Versicherern gegen dieselbe Gefahr versichert ist und alle Versicherungssummen zusammen den Wert der versicherten Sache übersteigen. Im Schadenfall leisten die Versicherer gemäß ihrem aliquoten Anteil an der Gesamtversicherungssumme – der Versicherungsnehmer erhält jedoch stets maximal den Wert der versicherten Sache Bereicherungsverbot.
Die Mindestprämie stellt eine jährliche Grundprämie dar, die unabhängig vom Umfang des Versicherungsschutzes zu entrichten ist.
Bei verschiedenen Versicherungssparten wie Rechtsschutz-, Haftpflicht- oder Risikoversicherungen sind Mindestversicherungssummen gesetzlich vorgeschrieben.
So beträgt die gesetzlich festgelegte Mindestversicherungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung seit dem 1. Januar 2017 insgesamt 7,6 Millionen Euro. Davon entfallen 6,3 Millionen Euro auf Personenschäden, 1,3 Millionen Euro auf Sachschäden und 80.000 Euro auf reine Vermögensschäden.
Auch für gesetzlich verpflichtende Berufshaftpflichtversicherungen, beispielsweise für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Wirtschaftstreuhänderinnen und Wirtschaftstreuhänder, Notarinnen und Notare, Sachverständige sowie Versicherungsagentinnen und Versicherungsagenten oder Vermögensberaterinnen und Vermögensberater, gelten Mindestversicherungssummen.
Ergibt sich im Schadensfall ein höherer Schaden als die Mindestversicherungssumme, haftet die verursachende Person für die Differenz in unbegrenzter Höhe. Aus diesem Grund ist der Abschluss höherer Deckungssummen empfehlenswert, um eine umfassende Absicherung zu gewährleisten.
Die motorbezogene Versicherungssteuer betrifft alle in Österreich zugelassenen Pkw, Kombis, Krafträder und andere Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gewicht bis 3,5 Tonnen. Zugmaschinen, Motorkarren, Krafträder mit einem Hubraum bis 100 ccm sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind davon ausgenommen. Die Versicherungsunternehmen ziehen die Steuer gemeinsam mit der Kfz-Haftpflichtversicherung ein und leiten sie direkt an die Behörde weiter. So bleibt für Sie alles einfach und transparent.
Für alle Pkw und Kombi, die vor dem 1. Oktober 2020 zugelassen wurden, zählt die Motorleistung in Kilowatt (kW). Bei Motorrädern ist der Hubraum in Kubikzentimeter (ccm) entscheidend. Ab dem 1. Oktober 2020 wird die Berechnung für Pkw, Kombi und Motorräder erweitert. Neben der Leistung in kW oder ccm fließt nun auch der CO₂-Ausstoß mit ein. Reine Elektrofahrzeuge sind dabei komplett von der Steuer befreit – Hybridfahrzeuge leider nicht. Sie können eine Steuerbefreiung beantragen, wenn Sie ein Fahrzeug für Menschen mit Behinderung nutzen. Auch Fahrzeuge im Mietwagen- oder Taxigewerbe, mit Probe- oder Überstellungskennzeichen sowie Einsatzfahrzeuge von Justiz, Zoll, Rettung, Feuerwehr und Krankenwagen sind steuerfrei. So schützen wir gemeinsam Ihre finanzielle Sicherheit und unterstützen Sie bei wichtigen Mobilitätsfragen.
Mündelsichere Anlagen bieten Ihnen besonders sicheren Schutz für das Vermögen Ihrer Kinder oder Personen unter Vormundschaft. Dazu zählen Sparbücher, Festgelder und inländische Immobilien. Besonders vertrauenswürdig sind auch Wertpapiere, die von der Finanzmarktaufsicht als „mündelsicher“ eingestuft werden – wie Bundes- oder Länderanleihen sowie ausgewählte Investmentfonds. So können Sie beruhigt wissen, dass das Geld gut und sicher angelegt ist.
Nachhaftung bedeutet für Sie: Auch nach dem Ende Ihres Versicherungsvertrages – zum Beispiel bei Pensionierung oder Geschäftsschließung – bleibt Ihr Schutz für eine bestimmte Zeit bestehen. So sind Sie weiterhin abgesichert, wenn Schäden auftreten, die während der Vertragslaufzeit entstanden sind, aber erst später sichtbar werden. Gerade bei gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungen ist die Nachhaftung besonders wichtig. Sie sorgt dafür, dass Sie auch nach Vertragsende sicher bleiben. Für Berufe wie Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare sowie Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler gilt sogar eine unbegrenzte Nachhaftung. So genießen Sie langfristige Sicherheit und können sich entspannt zurücklehnen.
Auch nach Ende Ihrer Rechtsschutzversicherung sind Sie geschützt. Für bestimmte Fälle, die während der Laufzeit passiert, aber erst später bekannt werden, gilt eine Nachhaftung. Das gibt Ihnen Sicherheit, wenn Probleme erst nach Vertragsende auftauchen. In der Betriebsunterbrechungsversicherung bieten manche Versicherer ebenfalls eine Nachhaftung an. So sind Sie abgesichert, wenn durch bleibende Arbeitsunfähigkeit oder den Tod der versicherten Person Kosten für die Betriebsauflösung entstehen. Damit bewahren Sie Ihr Unternehmen vor unerwarteten finanziellen Belastungen.
Nachmeldepflicht bedeutet für Sie: Wenn sich Ihr Gesundheitszustand oder wichtige Umstände zwischen Antrag und Vertragsabschluss ändern, müssen Sie diese sofort schriftlich melden. Gerade bei der Absicherung von biometrischen Risiken ist das entscheidend. Während der Vertragslaufzeit gilt diese Pflicht oft auch, wenn Sie den Beruf wechseln, mit dem Rauchen anfangen oder gefährliche Sportarten ausüben. Achten Sie genau auf die Bedingungen Ihres Versicherers – so schützen Sie Ihre Absicherung zuverlässig.
Nachversicherung ist eine Erhöhung der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme während der Vertragslaufzeit. Manche Versicherer bieten solche Nachversicherungen bei biometrischen Risiken unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes) ohne neuerliche Gesundheitsprüfung an (Nachversicherungsgarantie).
Nebengebühren sind zusätzliche Kosten, die auf Sie zukommen können, wenn Sie Änderungen bei Ihrer Versicherung veranlassen. Dazu gehören zum Beispiel Gebühren für Umschreibungen, Polizzennachträge oder Mahnungen. Diese Kosten müssen klar und deutlich ausgewiesen werden. Wichtig für Sie: Die früher üblichen Zahlscheingebühren sind heute verboten. So behalten Sie die volle Kontrolle über Ihre Ausgaben.
Neuwert ist der Betrag, den Sie brauchen, um eine beschädigte Sache durch eine neue, gleichwertige zu ersetzen.
Sachversicherungen schützen Ihr Eigentum meist zum Neuwert. Das bedeutet: Im Totalschadensfall erhalten Sie den Betrag, den Sie für eine neue, gleichwertige Sache zahlen müssten. Alter und Abnützung spielen dabei keine Rolle, es sei denn, der Wert Ihrer Sache liegt zum Schadenszeitpunkt unter 40 Prozent des Neuwertes oder sie ist nicht mehr ersetzbar. Damit Sie im Ernstfall optimal abgesichert sind, sollte die Versicherungssumme immer dem aktuellen Neuwert Ihrer Sachen entsprechen.
Novation bedeutet, dass ein Versicherungsvertrag so stark verändert wird, dass er als neuer Vertrag gilt. Bei einer Lebensversicherung kann dies zum Beispiel passieren, wenn Sie eine hohe Zuzahlung leisten oder die Laufzeit deutlich ändern. In diesem Fall werden die Tarifgrundlagen neu festgelegt. Auch bei Sachversicherungen kann eine Novation entstehen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich das versicherte Objekt, die Versicherungssumme oder die versicherten Risiken wesentlich ändern. Dann wird der Vertrag neu begründet. Kleinere Anpassungen, wie die Änderung der Laufzeit oder der Zahlungsweise, gelten dagegen nur als Modifikation. Eine Novation liegt immer dann vor, wenn Sie als Versicherungsnehmer bewusst das alte Vertragsverhältnis beenden und einen neuen Vertrag abschließen möchten. So behalten Sie die Kontrolle über Ihren Versicherungsschutz und können sicher sein, dass Ihre individuellen Wünsche berücksichtigt werden.
Obliegenheiten sind wichtige Pflichten, die Sie als Versicherungsnehmer haben. Sie können diese Pflichten zwar nicht vor Gericht einklagen, aber wenn Sie sie verletzen, drohen Ihnen erhebliche Nachteile. Dazu gehört, dass der Versicherer im Schadensfall nicht zahlen muss oder vom Vertrag zurücktreten beziehungsweise kündigen kann. Typische Obliegenheiten sind zum Beispiel: Sie beantworten alle Fragen im Antrag ehrlich, melden jede Gefahrerhöhung während der Vertragslaufzeit, halten sich an Verwendungs- und Sicherheitsvorschriften, melden Schäden sofort und helfen bei der Aufklärung und Schadensminderung mit. Schon kleine Unwahrheiten können dazu führen, dass Ihr Versicherungsschutz verloren geht. Daher ist es besonders wichtig, immer ehrlich und sorgfältig zu handeln.
Mit einer Optionsversicherung sichern Sie sich heute Ihren aktuellen Gesundheitszustand und Ihr Eintrittsalter für eine spätere private Krankenvorsorge. Gerade junge Menschen profitieren davon: Mit einer kleinen Prämie legen Sie den Grundstein für den späteren Einstieg in eine Sonderklasse-Versicherung. Zunächst sind nur unfallbedingte Spitalsaufenthalte in der Sonderklasse versichert. Manche Versicherer decken zudem bestimmte schwere Erkrankungen ab. Den Wechsel zur vollen Sonderklasse-Deckung können Sie – je nach Anbieter – jährlich oder zu festen Terminen vornehmen. So behalten Sie die Kontrolle und Sicherheit, wann immer Sie bereit sind.
Ein Parkschaden ist ein Schaden, der an einem geparkten oder haltenden Fahrzeug durch ein unbekanntes Fahrzeug (meist mit Fahrerflucht) verursacht wird. Solche Schäden, wie etwa Schrammen, Kratzer, Verbeulungen werden von einer entsprechenden Kollisionskaskoversicherung bzw. Parkschaden-Kaskoversicherung (in der Regel mit Selbstbehaltsregelung) übernommen. Voraussetzung hierfür ist die unverzügliche polizeiliche Anzeige.
Bei einer Pauschalversicherung werden verschiedene Risiken oder Werte gemeinsam abgesichert. Das ist zum Beispiel bei der Maschinenversicherung, der Elektronikversicherung oder der Glaspauschalversicherung der Fall. Im Unterschied dazu versichert man bei Einzelpositionen jeden Wert einzeln. Mit einer Lkw-Jahrespauschalversicherung sind alle Gütertransporte, die mit firmeneigenen Fahrzeugen im festgelegten Gebiet stattfinden, geschützt. So können Sie sicher sein, dass Ihre Transporte zuverlässig abgesichert sind.
Unter Personenschaden versteht man Schadenersatz und Aufwendungen für Verletzung, Vergiftung oder Tod von Geschädigten.
Die Verletzung von Persönlichkeitsrechten, wie Schikane, Belästigung oder Diskriminierung sind grundsätzlich in der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.
Personenversicherungen schützen Sie und Ihre Familie vor finanziellen Folgen bei Krankheit, Unfall oder im Todesfall. Dazu gehören Lebensversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Dread Disease Versicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Pflegeversicherung. Sie helfen, Ihre Zukunft und die Ihrer Angehörigen abzusichern. Diese Versicherungen decken sogenannte biometrische Risiken ab.
Eine Pflegeversicherung schützt Sie vor den Sorgen einer späteren Pflegebedürftigkeit. Meist zahlen Anbieter eine monatliche Pflegerente, die an gesetzliche Pflegestufen gebunden ist – ein Modell mit sieben Stufen, das den Pflegeaufwand abbildet. Alternativ orientiert sich die Leistung an alltäglichen Verrichtungen, den sogenannten ADL (Activities of Daily Living). Da die Tarife der Versicherer stark variieren – sowohl beim Beginn der Leistung als auch bei der Höhe der Pflegerente – ist eine unabhängige und kompetente Beratung für Sie besonders wichtig. So finden Sie den Schutz, der wirklich zu Ihrer Lebenssituation passt.
In Österreich sind alle, die arbeiten, automatisch sozialversichert. Diese Pflichtversicherung schützt Sie bei Krankheit, Unfall und im Alter. Wer nur geringfügig beschäftigt ist, ist zumindest unfallversichert. Zusätzlich gibt es wichtige gesetzliche Versicherungen, wie die Kfz-Haftpflichtversicherung oder die Berufshaftpflicht für bestimmte Berufe. So sind Sie im Alltag und im Beruf bestmöglich abgesichert.
Eine Photovoltaikversicherung schützt Ihre Anlage umfassend vor unerwarteten Schäden. Ob durch Naturgewalten wie Blitz, Sturm oder Hagel, durch menschliche Fehler, Vandalismus oder Diebstahl – Ihre Investition ist sicher. Auch technische Probleme wie Kurzschluss, Überspannung oder Steuerungsfehler sind abgedeckt. Wir empfehlen Ihnen, Zusatzleistungen mitzuversichern. So sind Sie auch bei Kosten für Schadenssuche, Aufräumarbeiten oder Gerüste gut abgesichert. Zusätzlich schützt eine spezielle Betriebsunterbrechungsversicherung Sie vor finanziellen Verlusten, wenn Ihre Anlage vorübergehend nicht arbeitet. Vertrauen Sie auf diesen Schutz, um Ihre wertvolle Photovoltaikanlage sicher und sorgenfrei zu betreiben.
Die Polizze ist Ihr Beweis für den Versicherungsvertrag. Sie wird ganz unkompliziert und ohne Formvorgaben abgeschlossen. Darin finden Sie alle wichtigen Details: Wer versichert ist, welche Sachen oder Personen geschützt sind, welche Leistungen Sie erhalten, wie hoch die Prämie ist und wie lange der Vertrag gilt. Zusätzlich erhalten Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und, falls nötig, die Besonderen Versicherungsbedingungen. Sollte die Polizze vom ursprünglichen Antrag abweichen, haben Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer das Recht, innerhalb eines Monats den Vertrag zu widerrufen. So behalten Sie jederzeit die volle Kontrolle und Sicherheit über Ihren Versicherungsschutz.
Das Portfolio ist die Gesamtheit der Veranlagungen in Wertpapieren oder auch der Wertpapierbestand eines Investmentfonds. Durch Mischung verschiedener Wertpapiere Asset Allocation eines Portfolios lässt sich das Risiko reduzieren.
Die Prämie ist das Entgelt des Versicherungsnehmers für den Versicherungsschutz. Grundsätzlich ist die Prämie jährlich im Voraus zu bezahlen, unterjährige Ratenzahlungen sind gegen Zuschlag möglich. Bei kurzfristigen Verträgen oder in der Lebensversicherung ist auch Einmalzahlung möglich.
Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht, die Prämie rechtzeitig an den Versicherer zu übermitteln („qualifizierte Schickschuld“). Bei Nichtzahlung der Erstprämie ist der Versicherer leistungsfrei und kann vom Vertrag zurücktreten. Bei Zahlungsverzug von Folgeprämien droht Klage, Leistungsfreiheit des Versicherers im Schadensfall und Kündigung. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung kommt es darüber hinaus zum Kennzeichenentzug.
Die Prämie für Kapital(leben)versicherungen besteht aus der Risikoprämie (für die Deckung von Leistungen im Ablebensfall), der Sparprämie (für die Ansparung der Erlebensleistung), den Vertriebs-, Verwaltungs- und Organisationskosten und der Versicherungssteuer.
Prämienanpassungsklauseln sorgen dafür, dass Versicherungssummen und Prämien während der Vertragslaufzeit angepasst werden. Grundlage dafür sind der Verbraucherpreisindex oder der Baukostenindex. So wird die Inflation ausgeglichen und eine Unterversicherung vermieden. Bei Versicherungen gegen biometrische Risiken kann eine Dynamikklausel den Wert der Absicherung erhalten. Steigt die Zahl der Schäden, darf der Versicherer die Prämien während des Vertrags anpassen. In der privaten Krankenversicherung ist eine Prämienanpassung möglich, wenn die tatsächlichen Kosten höher als geplant ausfallen. Das kann zum Beispiel durch Änderungen im Gesundheitssystem oder bei den gesetzlichen Kostensätzen passieren. In diesem Fall haben Sie das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Diese Regelungen bieten Ihnen Sicherheit und schützen Sie vor unerwarteten finanziellen Belastungen.
Wenn Sie die Prämienzahlung für Ihre Lebensversicherung aussetzen, reduziert sich Ihre Versicherungssumme nach klaren Regeln. Dabei erlöschen alle vereinbarten Zusatzversicherungen. Doch keine Sorge: Die Leistung bleibt mit der verminderten Summe und den künftigen Gewinnanteilen bis zum Vertragsende erhalten. Eine Prämienfreistellung ist nur möglich, wenn bereits ein Rückkaufswert vorhanden ist. So behalten Sie die Kontrolle über Ihre Absicherung.
Private Vorsorge bedeutet, dass Sie selbst für Ihre finanzielle Sicherheit in der Zukunft sorgen. Dazu zählen Investitionen wie Krankenversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung sowie Hinterbliebenen- und Pensionsvorsorge. In Österreich nutzen weniger Menschen diese Möglichkeiten als in vielen anderen europäischen Ländern. Weniger als die Hälfte der Bevölkerung hat eine Lebensversicherung. Da der Staat künftig nur noch eine Grundversorgung bieten kann, wird private Vorsorge immer wichtiger. Wer heute vorsorgt, schafft Sicherheit für sich und die eigene Familie.
Ein Probeantrag ist ein unverbindlicher Versicherungsantrag, um dem Versicherer die Möglichkeit zu geben, Risiko und Tarifierung zu prüfen. Ein Probeantrag mit den Gesundheitsangaben schafft Klarheit darüber, ob und unter welchen Bedingungen der Versicherer ein Risiko (z.B. Lebensversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung) annimmt.
Wenn Sie einen Schaden erleiden, springt Ihre Versicherung ein und ersetzt Ihnen den Verlust. Dabei geht Ihr Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verursacher automatisch an den Versicherer über – das nennt man Legalzession. Doch was, wenn die Versicherung nicht den vollen Schaden übernimmt, etwa wegen Selbstbehalt oder Unterversicherung? Dann haben Sie ein Quotenvorrecht: Sie können die Differenz direkt vom Schädiger zurückfordern. Diese Ansprüche werden vor den Forderungen der Versicherung bedient. Wichtig zu wissen: Die Legalzession gilt nur für die versicherte Sache. Für persönliche Schäden wie Schmerzensgeld, Nutzungsausfall oder Verdienstausfall können Sie den Schädiger weiterhin selbst zur Verantwortung ziehen. So schützen Sie Ihre Rechte umfassend und sichern Ihre finanzielle Sicherheit.
Rechnungsgrundlagen sind die Basis, auf der Ihre Prämien und Rückstellungen in der Lebensversicherung berechnet werden. Dabei spielen verschiedene wichtige Faktoren eine Rolle: – Der Risikoanteil, der je nach Tarif die Wahrscheinlichkeit Ihres Ablebens berücksichtigt – basierend auf Sterbetafeln. – Risiken wie Berufsunfähigkeit oder schwere Krankheiten, die Sie absichern. – Gewinnkomponenten, also die langfristigen Zinserträge aus der Anlage Ihrer Versicherungsprämien. – Und die Kosten für die Errichtung, Betreuung und Verwaltung Ihrer Versicherung. Alle Lebensversicherer müssen diese Rechnungsgrundlagen der Finanzmarktaufsicht vorlegen. So wird sichergestellt, dass Ihr Schutz auf sicheren und transparenten Grundlagen beruht. Vertrauen Sie auf diese sorgfältige Berechnung – für Ihre finanzielle Sicherheit und eine verlässliche Vorsorge.
Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie, wenn Sie rechtliche Hilfe brauchen. Sie übernimmt wichtige Kosten wie Gerichts- und Anwaltsgebühren, aber auch Ausgaben für Sachverständige, Zeugen oder Dolmetscher. Selbst die Kosten der Gegenseite sind abgedeckt, wenn Sie diese zahlen müssen. Bitte beachten Sie: Die Rechtsschutzversicherung deckt nicht alle Risiken ab. Sie können genau auswählen, welche Bereiche für Sie wichtig sind und den passenden Schutz wählen. So sind Sie optimal abgesichert und behalten die Kontrolle.
Regress bedeutet, dass die Versicherung das Recht hat, sich das ausgezahlte Geld vom Unfallverursachenden zurückzuholen. In der Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt die Versicherung immer zuerst an die geschädigte Person. In bestimmten Fällen kann sie aber bis zu 22.000 Euro pro Versicherungsfall vom Unfallverursachenden zurückfordern. Das passiert zum Beispiel, wenn jemand unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fährt, keine gültige Fahrerlaubnis hat, Fahrerflucht begeht oder die Versicherungsprämie nicht bezahlt wurde. Auch wenn wichtige Pflichten verletzt werden oder grob fahrlässig gehandelt wird, kann die Versicherung Geld zurückverlangen.
Für Ihre Urlaubs- oder Geschäftsreise bietet eine Reiseversicherung starken Schutz. Sie sichert Sie bei Unfällen, Krankheiten, Bergungen und Rückholungen ab. Auch bei Verlust oder Beschädigung Ihres Gepäcks sind Sie geschützt. Verspätungen, verpasste Flüge oder Fahrten sowie Kosten bei Reiseabbruch oder Stornierung sind ebenfalls abgedeckt. Damit Sie im Ernstfall wirklich abgesichert sind, lesen Sie bitte die Versicherungsbedingungen genau. Achten Sie besonders auf Ausschlüsse und Ihre Pflichten. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen und reisen sorgenfrei.
Rendite zeigt, wie viel Gewinn Sie mit Ihrem eingesetzten Geld erzielen. Es gibt die Brutto-Rendite, die nur die Erträge betrachtet, und die Netto-Rendite, die auch die Kosten einbezieht. Die Rendite wird meist als Prozentsatz pro Jahr angegeben.
Die Rentengarantiezeit ist der Zeitraum, für den eine private Rentenversicherung die Rente garantiert auszahlt – auch wenn die bezugsberechtigte Person in dieser Zeit verstirbt. Das gibt Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit. Beispiel: Sie vereinbaren eine lebenslange Rente ab dem 65. Lebensjahr mit einer Rentengarantiezeit von 10 Jahren. Stirbt die bezugsberechtigte Person mit 70 Jahren, erhalten die Hinterbliebenen die Rente noch 5 Jahre lang weiter. So bleibt die finanzielle Unterstützung für Ihre Familie erhalten.
Die Renten- oder Pensionsversicherung ist heute Ihr wichtigster Schutz für eine sichere private Altersvorsorge. Sie garantiert Ihnen eine lebenslange Leibrente, auf die Sie sich verlassen können. Ihr Geld wird nach strengen gesetzlichen Regeln angelegt. Neben der garantierten Rente profitieren Sie auch von erwirtschafteten Gewinnen, die Ihrem Vertrag gutgeschrieben werden. Zusätzlich können Sie verschiedene Sicherheiten wählen, zum Beispiel eine Rentengarantiezeit, Rückgewähr oder den Übergang der Rente an Hinterbliebene wie Witwen und Waisen. Auch steigende oder fallende Rentenzahlungen sind möglich – ganz nach Ihren Wünschen. Sie können die Leistung durch regelmäßige Prämien oder eine Einmalzahlung erwerben. Dabei entscheiden Sie, ob die Rente sofort oder später beginnen soll. Bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht haben Sie die Möglichkeit, statt der Rente eine einmalige Kapitalzahlung zu erhalten. Beachten Sie dabei mögliche steuerliche Folgen. So schaffen Sie sich eine verlässliche finanzielle Sicherheit für Ihren Lebensabend.
Der Restwert zeigt, wie viel eine Sache nach ihrer Nutzungszeit noch wert ist. In der Kfz-Versicherung ersetzt der Versicherer bei einem Totalschaden den Wert Ihres Autos vor dem Schaden. Dieser Wert richtet sich am Eurotax-Gebrauchtwagen-Index. Vom Wiederbeschaffungswert wird der Restwert abgezogen. Beim Restwertleasing bleibt am Ende der Laufzeit ein Restwert übrig. Dieser entspricht dem kalkulierten Wert des Leasingfahrzeugs. So sinken Ihre Leasingraten. Am Vertragsende können Sie das Fahrzeug kaufen oder den Vertrag auf Basis des Restwerts verlängern. Verstehen Sie, wie wichtig der Restwert für Ihre finanzielle Sicherheit ist? Wir helfen Ihnen, diese Entscheidung sicher und klar zu treffen.
Eine Risikoanalyse hilft dabei, bestehende und mögliche zukünftige Risiken zu erkennen und zu dokumentieren. Dafür werden objektive Kriterien, Checklisten, Unterlagen oder eine Besichtigung genutzt. So entsteht ein klares Bild der Situation. Mit einer Risikoanalyse können Sie gezielt Maßnahmen ergreifen, um Risiken zu verringern oder ganz zu vermeiden. Sie entscheiden, welche Risiken Sie selbst tragen und welche Sie an eine Versicherung abgeben möchten. Besonders wichtig ist es, existenzbedrohende Risiken abzusichern. Dazu zählen das Ableben, Unfälle, Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit sowie Haftpflicht- und Feuerschäden. Alle wichtigen Informationen zu Ihren Risiken werden gesammelt. So kann Ihr Versicherungsagent ein passendes und sicheres Deckungskonzept für Sie erstellen. Das gibt Ihnen Sicherheit und schützt, was Ihnen wichtig ist.
Risikoausschluss bedeutet, dass bestimmte Gefahren nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt sind. So können Versicherungen kalkulierbare Risiken übernehmen und faire Prämien anbieten. Im Unterschied zu sogenannten Obliegenheiten, bei denen Ihr Verhalten entscheidend ist, gelten Risikoausschlüsse unabhängig davon, wie Sie sich verhalten. Versicherungen müssen Sie vor Vertragsabschluss klar und verständlich über diese Ausschlüsse informieren. Oft sind schwer vorhersehbare Ereignisse wie Kriege, Naturkatastrophen wie Erdbeben oder Lawinen sowie Schäden durch Radioaktivität ausgeschlossen. Darüber hinaus gibt es spezielle Ausschlüsse für bestimmte Risiken. So sind zum Beispiel gefährliche Sportarten in der Unfallversicherung oder Wettfahrten in der Kfz-Versicherung nicht mitversichert. Bei Vorerkrankungen kann die Krankenversicherung individuelle Ausschlüsse vereinbaren. So wissen Sie genau, worauf Sie sich verlassen können und wo besondere Vorsicht geboten ist.
Die Risikoprämie ist der Teil der Prämie, der nach Abzug der Kosten bleibt und dazu beiträgt, Ihre Schäden im Ernstfall abzusichern.
Eine Risikoversicherung ist eine Lebensversicherung, die ausschließlich der Absicherung für den Todesfall dient – die Versicherungssumme wird bei Ableben der versicherten Person an die Begünstigten ausbezahlt. Sie ist die häufigste Form zur Absicherung von Finanzierungen.
Bei Ableben des Kreditnehmers wird die Schuld getilgt und die Erben haben keine weiteren Belastungen zu tragen. Manche Versicherer gewähren während der Laufzeit ein Umwandlungsrecht in eine Kapital(lebens)versicherung ohne neuerliche Gesundheitsprüfung .
Zum Ausgleich von erhöhten Risiken verlangt der Versicherer im Einzelfall Prämienzuschläge zum Normaltarif z.B. bei Ausübung von gefährlichen Berufen oder Sportarten, bei Vorliegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen in der Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung.
Eine Risikozusatzversicherung ist eine zusätzliche, über die tariflich errechnete Summe einer Kapitallebensversicherung hinausgehende vereinbarte Todesfallsumme, die als Zusatztarif mit zusätzlicher Prämie im Vertrag dokumentiert wird.
Eine Rohbauversicherung schützt Sie kostenlos während der Bauphase, wenn Sie gleichzeitig eine spätere Eigenheimversicherung beantragen. Sie sichert Ihren Rohbau – von den ersten Arbeiten bis zur Bezugsfertigstellung – gegen Schäden durch Feuer und Sturm ab. Der Schutz greift, sobald das Gebäude vollständig geschlossen ist. Zusätzlich sind die Gebäude- und Grundstückshaftpflicht enthalten. Einige Versicherer bieten in der Rohbauphase noch weitere Leistungen an.
Rückdatierung ist eine Zurückverlegung des technischen Beginns hauptsächlich bei Lebensversicherungen, um durch ein früheres Eintrittsalter eine günstigere Prämie oder eine kürzere Laufzeit zu erreichen.
Der Rückkaufswert ist der Betrag, den Sie bei einer vorzeitigen Kündigung Ihrer Lebensversicherung zurückbekommen. Er wird aus dem angesparten Kapital berechnet, von dem Kosten für den Vertrag, die Verwaltung, die Versicherungssteuer und das Risiko abgezogen werden. Ein vorzeitiger Rückkauf bringt meist Nachteile, besonders in den ersten Jahren. Sprechen Sie daher am besten mit Ihrer Beratungsperson über Alternativen wie eine Prämienpause oder eine Stundung. So können Sie gemeinsam eine Lösung finden, die zu Ihrer Situation passt.
Ein Rückversicherer ist der Versicherer des Erstversicherers und wird in Anspruch genommen, wenn das zu übernehmende Risiko für einen Versicherer zu groß ist.
Im Gegensatz zum Mitversicherer ist der Rückversicherer dem Versicherungsnehmer nicht bekannt.
Für einen bestimmten Zeitraum können Sie das Ruhen Ihres Versicherungsvertrages beantragen. Das ist zum Beispiel bei einer Kfz-Versicherung für bis zu 6 Monate möglich, wenn Sie das Kennzeichen bei der Zulassungsstelle hinterlegen. Auch bei Arbeitslosigkeit oder während eines militärischen Dienstes können Sie eine Ruhendstellung beantragen. In dieser Zeit besteht kein Versicherungsschutz und Sie müssen keine Prämie zahlen. So gewinnen Sie finanzielle Flexibilität in einer besonderen Lebenssituation.
Eine Sachversicherung schützt Ihr Hab und Gut. Sie gibt Ihnen Sicherheit für Ihren Besitz und Ihr Eigentum. Wenn Sie fremde Sachen versichern möchten, müssen Sie das extra vereinbaren. Die Versicherung hilft, wenn Ihre Sachen zerstört, gestohlen oder beschädigt werden. Zu den Sachversicherungen gehören Kfz-Kaskoversicherungen, Gebäudeversicherungen, Eigenheimversicherungen und Haushaltsversicherungen. Auch Firmen können ihre Gebäude, Maschinen und Technik versichern. So sind Sie und Ihre Liebsten im Ernstfall nicht allein.
Bei Unstimmigkeiten im Schadensfall, zum Beispiel über die Höhe des Schadens oder die Kosten der Reparatur, kann jede Vertragspartei eine unabhängige Fachperson beauftragen. Diese bewertet den Schaden neutral und objektiv. Finden die Beteiligten danach keine gemeinsame Lösung, wird eine dritte Fachperson als Obmann gewählt. Der Obmann prüft die unterschiedlichen Gutachten und trifft eine endgültige Entscheidung. Die Kosten für dieses Verfahren werden je nach Ausgang des Falls aufgeteilt. Wenn Sie als Makler oder Kundin beziehungsweise Kunde Streit mit einer Versicherung haben, können Sie sich an die Rechtsservice und Schlichtungsstelle (RSS) wenden. So erhalten Sie Unterstützung und eine faire Klärung Ihres Anliegens.
Nach einem Schaden in der Feuerversicherung, Hagelversicherung oder Haftpflichtversicherung können sowohl Sie als Versicherungsnehmer:in als auch der Versicherer den Vertrag kündigen. Dabei müssen bestimmte Fristen eingehalten werden – das nennt man paritätisches Kündigungsrecht. Das gilt, egal ob der Versicherer den Schaden anerkennt oder die Entschädigung ablehnt. Heute nutzen viele Versicherer dieses Kündigungsrecht auch bei anderen Versicherungsarten. Eine Ausnahme ist die private Krankenversicherung: Hier kann der Versicherer nur in wenigen Fällen kündigen – zum Beispiel bei Zahlungsverzug, wenn Sie eine versicherte Person aus dem Vertrag nehmen oder ins Ausland ziehen.
Sie tragen eine wichtige Verantwortung: Ergreifen Sie alle möglichen Maßnahmen, um einen Schaden zu verhindern oder so klein wie möglich zu halten. Dabei ist es entscheidend, die Anweisungen Ihres Versicherers genau zu befolgen. Auch wenn Ihre Bemühungen nicht immer zum Erfolg führen, ersetzt Ihnen der Versicherer die entstandenen Kosten. So sind Sie bestmöglich geschützt und können ruhig bleiben.
Die Schadenquote zeigt, wie viel ein Versicherer im Verhältnis zu den eingenommenen Prämien auszahlt. Sie wird in Prozent angegeben und hilft, die Preisgestaltung der Versicherer zu verstehen. Ist die Schadenquote einer Person sehr hoch, kann das dazu führen, dass der Vertrag gekündigt oder angepasst wird. Das bedeutet oft höhere Prämien oder einen Selbstbehalt. Für Versicherungsnehmende ist es daher wichtig, ihren Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen, um Überraschungen zu vermeiden.
Versicherer sind verpflichtet, Rückstellungen für Schäden zu bilden, die bereits passiert sind, aber noch nicht geregelt wurden. Auch für mögliche zukünftige Schäden müssen sie vorsorgen. Dafür schauen sie sich genau an, wie viel in den vergangenen Jahren gezahlt wurde. Sie beobachten aktuelle Trends und nutzen bewährte mathematische Methoden, um die zukünftigen Kosten zu berechnen. Besonders bei Kumulschäden oder Naturkatastrophen ist die Einschätzung schwierig. Deshalb greifen Versicherer auf durchschnittliche Wiederkehrzeiten zurück, um diese Risiken realistisch einzuschätzen. So sorgen sie dafür, dass Sie auch in schwierigen Situationen zuverlässig abgesichert sind.
Im Schadensfall informieren Sie bitte sofort Ihre Versicherung – am besten innerhalb von drei Tagen. Geben Sie dabei die wichtigsten Informationen an: Was ist passiert, was war die Ursache und wie groß ist der Schaden? Folgen Sie immer den Anweisungen Ihrer Versicherung. Bei Haftpflichtschäden geben Sie dem betroffenen Dritten kein Schuldbekenntnis ab. Überlassen Sie die Klärung Ihrer Versicherung. Bei Personenschäden, Feuer, Einbruchdiebstahl, Beraubung sowie bei Parkschäden, Wildschäden, Fahrerflucht und Vandalismus in der Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Meldung bei der Polizei notwendig..
Selbstbehalt bedeutet für Sie, dass Sie einen Teil des Schadens selbst zahlen müssen. Das kann ein fester Betrag oder ein Prozentsatz sein. Ist der Schaden kleiner als Ihr Selbstbehalt, übernimmt die Versicherung keine Kosten. Mit einem Selbstbehalt können Sie Ihre Prämie spürbar senken. Besonders bei der Kfz-Kaskoversicherung und bestimmten Haftpflichtversicherungen ist ein Selbstbehalt oft vorgeschrieben. So behalten Sie die Kontrolle und sparen gleichzeitig bares Geld.
Ein Sengschaden entsteht, wenn Hitze langsam wirkt, aber keine Flammen entstehen – zum Beispiel durch Glut, einen Heizkörper oder ein Bügeleisen. Solche Schäden sind in der Feuerversicherung meist nicht abgedeckt. Das kann im Ernstfall sehr ärgerlich sein.
Die Skadenz (Hauptfälligkeit) ist der Tag, an dem Sie Ihre Versicherungsprämie für den vereinbarten Zeitraum bezahlen.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung profitieren Sie von einem besonderen Tarif, der auf einem Abkommen aller österreichischen Versicherungen basiert. Das bedeutet für Sie eine um 20 % günstigere Prämie, wenn Sie nach einem unverschuldeten Unfall auf den Anspruch für einen Leihwagen, Taxikosten oder Verdienstausfall verzichten (Variante A). Möchten Sie den Leihwagenanspruch nutzen, muss Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die Variante B abdecken. Diese Variante ist mit 25 % höherer Prämie verbunden. Diese Regelung gilt für alle Fahrzeuge, die in Österreich zugelassen sind und der gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung unterliegen. So sichern Sie sich eine faire Prämie und klare Bedingungen – für Ihre finanzielle Sicherheit im Alltag.
Die Sparprämie Ihrer Lebensversicherung – also der Betrag nach Abzug von Steuern, Risikoanteilen sowie Abschluss- und Verwaltungskosten – wächst mit Zinsen an. Dieses Geld bildet Ihr Deckungskapital. Am Ende der Laufzeit erhalten Sie daraus Ihre garantierte Versicherungssumme. So sichert Ihre Lebensversicherung Ihre finanzielle Zukunft zuverlässig ab.
Spitalgeld ist eine Zusatzleistung zur privaten Unfallversicherung oder Krankenversicherung. Sie erhalten für jeden Tag, den Sie medizinisch notwendig im Spital verbringen, den vereinbarten Tagessatz. So sichern Sie sich finanzielle Unterstützung in einer herausfordernden Zeit.
Eine Spitalskostenversicherung schützt Sie umfassend bei einem Spitalsaufenthalt. Sie übernimmt alle wichtigen Kosten – von der Behandlung über Operationen bis zur Verpflegung. Auch der Transport zum Spital ist direkt abgedeckt. Sie können diese Vorsorge als Ersatz für die allgemeine Gebührenklasse Ihrer Sozialversicherung wählen. Oder Sie entscheiden sich für die Erweiterung, die Ihnen als Sonderklassepatient freie Wahl von Krankenhaus und Ärztin oder Arzt ermöglicht. So sichern Sie sich maximale Freiheit und beste Betreuung.
Die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge ist Ihre Chance auf eine sichere Rente. Seit 2003 gibt es diese private Vorsorge mit laufenden Beiträgen, die der Staat mit einer Prämie unterstützt. So erhalten Sie eine garantierte lebenslange Rente – ohne Versicherungssteuer, Einkommens- oder Kapitalertragssteuer. Diese Förderung steht allen in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Personen offen. Ihre Beiträge werden von den Versicherern nach klaren gesetzlichen Regeln sicher angelegt. Die Mindestlaufzeit beträgt 10 Jahre. Die Förderung endet, wenn Sie Ihre gesetzliche Alterspension beginnen. Gefördert wird bis zu einer jährlichen Einzahlung von 1,53 % der 36-fachen ASVG Höchstbeitragsgrundlage. Die Höhe der staatlichen Prämie wird jährlich neu festgelegt – so profitieren Sie stets von aktuellen Vorteilen.
Stichtagsversicherung ist eine Form der Sachversicherung. Schwankt der Wert von Waren oder Vorräten stark, werden im Vertrag eine Grundversicherungssumme und eine Höchstversicherungssumme festgelegt. Die Prämie für die Grundversicherungssumme zahlen Sie im Voraus. Sie melden regelmäßig den aktuellen Wert, zum Beispiel Ihren Warenbestand, an den Versicherer. Die Prämie wird dann anteilig nach den gemeldeten Werten berechnet. Geben Sie keinen neuen Wert an, bleibt der zuletzt gemeldete Wert versichert. So behalten Sie die Kontrolle und schützen Ihr Unternehmen zuverlässig vor finanziellen Risiken.
Eine Stornoversicherung schützt Sie vor finanziellen Verlusten, wenn Sie eine Reise absagen oder abbrechen müssen. Häufige Gründe dafür sind Krankheit, ein Unfall, der Tod einer nahestehenden Person oder ein Schaden in Ihrer Wohnung. Manche Versicherungen bieten auch Schutz bei weiteren, persönlichen Gründen an. Sie können eine Stornoversicherung für eine einzelne Reise oder für alle Reisen innerhalb eines Jahres abschließen. Prüfen Sie genau, ob der Reiseschutz Ihrer Kreditkarte ausreicht. Oft gelten dort besondere Bedingungen oder der Schutz ist eingeschränkt.
Stilllegung im Kfz-Bereich bedeutet, dass Ihr Vertrag ruht, wenn Sie die Kennzeichen bei der Zulassungsstelle abgeben. Das ist zum Beispiel bei Motorrädern in den Wintermonaten üblich. Sie sparen Kfz-Steuer erst ab dem 45. Tag der Hinterlegung. Die Mindestdauer für eine Ersparnis bei der Versicherungsprämie ist je nach Versicherer unterschiedlich. Während der Stilllegung darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen stehen. In der Lebensversicherung können Sie die Prämienzahlung aussetzen, wenn Sie den Vertrag stilllegen. Das ist möglich, wenn Sie zum Beispiel arbeitslos werden, beim Bundesheer sind oder sich in Karenz befinden. So bleiben Sie auch in schwierigen Zeiten abgesichert.
Stundung bedeutet, dass Sie eine Zahlung aufschieben können, wenn es gerade finanziell eng wird. Wichtig ist, ob Ihr Versicherungsschutz während dieser Zeit weiter gilt. Viele Versicherer zeigen in schwierigen Momenten Verständnis. Sie erlauben Ihnen, die Prämien für eine Weile auszusetzen – ohne dass Sie Ihren Schutz verlieren.
Ein Tarif ist die Preisliste eines Versicherungsunternehmens für verschiedene Produkte. Im Tarif stehen die Prämien für ein durchschnittliches Risiko, die Annahmerichtlinien und die Zielgruppe. Versicherungsunternehmen können ihre Tarife weitgehend selbst gestalten. Sie müssen jedoch gesetzliche Vorgaben wie das Gleichbehandlungsgebot einhalten. Die mathematischen Grundlagen der Tarife müssen der Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden. Weicht das zu versichernde Risiko stark von der Norm ab oder handelt es sich um ein Großrisiko, wird eine individuelle Tarifberechnung vorgenommen. So erhalten Sie einen fairen und passenden Versicherungsschutz.
Schäden an Sachen, die durch ihre Benutzung, Beförderung oder Bearbeitung entstehen, sind meist nicht durch Ihre Haftpflichtversicherung gedeckt. Im Betrieb können solche Schäden gegen eine zusätzliche Prämie mitversichert werden – allerdings nur bis zu einer bestimmten Summe. Für den Privatbereich gilt: Tätigkeitsschäden sind in der erweiterten Privathaftpflicht enthalten. Nicht versichert sind Schäden an Sachen, die Sie entliehen, gemietet oder zur Verwahrung übernommen haben oder die repariert werden.
Taxe bedeutet, dass der Wert Ihrer Versicherung im Schadenfall auf einen festen Betrag festgelegt wird. Bei einem Totalschaden erhalten Sie genau diesen vereinbarten Betrag. So schützen Sie sich vor einer Unterversicherung – es sei denn, die Taxe ist deutlich höher als der tatsächliche Wert Ihres Eigentums. Taxe-Vereinbarungen finden Sie vor allem in der Boots- und Yachtkaskoversicherung sowie bei der Absicherung von Kunst- und Sammlerobjekten. Für Selbstständige und freiberuflich Tätige ist die Taxenvereinbarung in der Betriebsunterbrechungsversicherung besonders wichtig. Hier erhalten Sie eine feste Entschädigung pro Ausfalltag – ganz ohne den Nachweis des genauen entgangenen Gewinns. Beachten Sie: Versicherer setzen bei Taxe-Vereinbarungen eine Obergrenze. Diese soll verhindern, dass Sie durch die Versicherung finanziell besser dastehen als vor dem Schaden. So sorgt die Taxe für faire und verlässliche Absicherung.
Lebensversicherungen mit Teilauszahlung bieten Ihnen mehr Flexibilität. Während der Laufzeit können Sie sich Teile Ihres angesparten Kapitals auszahlen lassen – entweder zu festen Terminen oder immer dann, wenn Sie es brauchen. Auch Gewinnbeteiligungen können Sie bei Bedarf entnehmen. So bleiben Sie finanziell flexibel und können auf Veränderungen im Leben reagieren.
Die Teilhaberversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor finanziellen Sorgen, wenn ein Teilhaber eines Unternehmens stirbt. Sie sichert die Ansprüche der Erben ab und bewahrt so den Fortbestand Ihres gemeinsamen Unternehmens. Vertrauen Sie auf diese wichtige Absicherung, um in schweren Zeiten Sicherheit zu haben.
Ein Teilschaden bedeutet, dass Ihre versicherte Sache nur teilweise beschädigt oder zerstört ist. Das Gute daran: Eine Reparatur ist möglich. Wir übernehmen die Kosten für die Reparatur und gleichen auch eine mögliche Wertminderung aus. So sind Sie schnell wieder sicher und geschützt.
Als Tierhalter tragen Sie die volle Verantwortung, wenn Ihr Tier Personen oder Sachen verletzt oder beschädigt. Eine Tierhalterhaftpflicht, zum Beispiel für Hunde oder Pferde, schützt Sie vor hohen Kosten. Sie übernimmt Schäden oder wehrt ungerechtfertigte Forderungen ab. In den meisten Bundesländern ist die Hundehaftpflicht sogar Pflicht. Für Katzen und kleine Haustiere sind Schäden oft über die Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung abgesichert. So sind Sie rundum geschützt und können Ihr Zusammenleben sorgenfrei genießen.
Ein Tippgeber ist eine Person, die als freies Gewerbe arbeitet. Sie darf Kontakt zu Menschen herstellen, die Interesse an einer Beratung oder am Abschluss einer Versicherung haben. Die eigentliche Beratung und Vermittlung von Versicherungsverträgen übernehmen jedoch nur Versicherer oder dafür zugelassene Fachleute. Tippgeber dürfen ausschließlich Kontaktdaten von möglichen Versicherungskundinnen und -kunden weitergeben. Sie beraten oder vermitteln selbst nicht. Ein Tippgeber hilft so, dass Menschen den passenden Kontakt für ihre Absicherung finden.
Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn ein Gegenstand komplett zerstört, stark beschädigt oder verloren ist. Ein wirtschaftlicher Totalschaden entsteht, wenn die Reparatur mehr kostet als der Wert des Gegenstands vor dem Schaden, abzüglich des Restwerts. In der Kfz-Versicherung erhalten Sie in diesem Fall den Wert Ihres Fahrzeugs vor dem Schaden. Dabei werden Alter, Zustand und Kilometerstand berücksichtigt. Der Restwert, also der Wert des Wracks, wird abgezogen. Haben Sie in der Sachversicherung eine Neuwertversicherung abgeschlossen, bekommen Sie den Neuwert ersetzt. Die Haftpflichtversicherung zahlt bei einem Totalschaden in der Regel nur den Zeitwert als Schadenersatz. Ein Totalschaden ist immer ein einschneidendes Erlebnis. Wir unterstützen Sie dabei, die passende Lösung für Ihre Situation zu finden und sorgen dafür, dass Sie sich auf eine faire und transparente Abwicklung verlassen können.
Die Transportversicherung ist die älteste Versicherung der Welt – schon seit etwa 2000 vor Christus schützt sie Menschen und ihre wertvollen Güter. Sie bewahrt Ihre Waren zuverlässig vor Schäden, Verlust oder Zerstörung – ganz gleich, ob auf dem Landweg, zu Wasser oder in der Luft. Dabei spielt es keine Rolle, wer für den Transport verantwortlich ist. Mit der „Eingeschränkten Deckung“ sind Ihre Güter gegen Brand, Blitzschlag, Explosion, Unfälle mit Transportmitteln und Naturkatastrophen abgesichert. Die „Volle Deckung“ schützt Sie sogar vor fast allen Risiken – außer denen, die ausdrücklich ausgeschlossen sind. Zu den Transportversicherungen zählen auch wichtige Spezialversicherungen wie die Reisegepäckversicherung, Ausstellungs- und Messeversicherung, Juwelierwaren- und Reiselagerversicherung sowie die Musterkollektionsversicherung. Auch Musikinstrumente, Fotoapparate, Golfausrüstung, Kunstwerke, Wertgegenstände, Umzugsgut und Jagd- und Sportwaffen können Sie umfassend absichern. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz, damit Ihre wertvollen Besitztümer sicher ankommen – wir sind Ihr Experte für zuverlässigen Schutz auf allen Wegen.
Überversicherung bedeutet, dass Ihre Versicherungssumme höher ist als der tatsächliche Wert Ihrer Sachen. Im Schadenfall erhalten Sie jedoch nur den tatsächlichen Wert ersetzt. Das liegt daran, dass Sie sich durch eine Sachversicherung nicht bereichern dürfen. Haben Sie absichtlich zu hoch versichert, kann der Versicherer den Vertrag für ungültig erklären. So schützen Sie sich und Ihr Eigentum am besten, wenn Sie Ihren Versicherungsschutz regelmäßig prüfen.
Das Umlageverfahren ist das Finanzierungsmodell der staatlichen Sozialversicherung. Es gilt für die Pension, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge aller Versicherten werden direkt an die Menschen ausgezahlt, die aktuell Leistungen erhalten. Sie zahlen also nicht für die eigene Vorsorge, wie beim Kapitaldeckungsverfahren. Stattdessen erwerben Sie einen Anspruch auf eine spätere Leistung. Das schafft heute Sicherheit für viele und gibt Ihnen die Aussicht auf Unterstützung in der Zukunft.
Unanfechtbarkeitsklausel bedeutet für Sie: Der Versicherer zahlt auch bei Selbstmord oder wenn vor Vertragsbeginn wichtige Informationen fehlen. Die sonst übliche 3-Jahresfrist entfällt. Banken verlangen diese Klausel oft, wenn Lebensversicherungen als Sicherheit dienen – etwa bei Verpfändung oder Abtretung. Sie gilt nur bis zu bestimmten Versicherungssummen und führt zu einem einmaligen Prämienzuschlag. So sind Sie und Ihre Absicherung von Anfang an geschützt.
Ein Unfall liegt vor, wenn eine Person plötzlich und unerwartet von außen verletzt wird. Dabei entsteht die Gesundheitsschädigung unfreiwillig. Auch Krankheiten wie Kinderlähmung, Wundstarrkrampf, Tollwut und die durch Zeckenbiss übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis gelten als Unfall. Ebenso zählen Verrenkungen von Gliedern, Zerrungen und Risse an Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln sowie Meniskusverletzungen dazu. Einige Versicherungen bieten sogar einen noch umfassenderen Unfallschutz an. Ein Unfall kann das Leben unerwartet verändern – ein starker Versicherungsschutz gibt Ihnen Sicherheit und Unterstützung.
Unfallinvalidität bedeutet, dass Sie nach einem Unfall dauerhaft körperlich oder geistig eingeschränkt sind. Melden Sie den Unfall bitte sofort. Ein Arzt muss die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall feststellen. Sie müssen den Anspruch dann bei der Unfallversicherung einreichen. Die Höhe der Versicherungsleistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität, der Gliedertaxe, der vereinbarten Versicherungssumme und einer möglichen Progression.
Zu den Unfallkosten zählen Heilkosten, Bergungskosten und Rückholkosten. Diese werden bis zur vereinbarten Summe ersetzt, wenn die Sozialversicherung nicht zahlt. Heilkosten sind Ausgaben, die von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet werden, um die Folgen eines Unfalls zu behandeln. Dazu gehören zum Beispiel die erste Anschaffung von Prothesen oder Zahnersatz. Bergungskosten entstehen bei der Suche, Bergung und dem Transport der versicherten Person – egal, ob sie unverletzt, verletzt oder verstorben ist. Rückholkosten werden übernommen, wenn die verletzte Person vom Unfallort oder vom nächstgelegenen Spital nach Hause oder in das nächstgelegene Spital am Wohnort gebracht werden muss. Im Todesfall werden die Kosten für die Überführung übernommen. So können Sie sicher sein, dass Sie im Ernstfall umfassend abgesichert sind.
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Behandlung nach einem Unfall, notwendige Rehabilitation sowie Heil- und Hilfsmittel. Sie bietet finanzielle Unterstützung nur bei Arbeitsunfällen oder auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit. Diese Leistungen reichen oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Ein privater Unfallschutz ist daher sinnvoll. Nur eine private Unfallversicherung schützt Sie weltweit und rund um die Uhr – im Beruf, in der Freizeit, im Straßenverkehr, zu Hause und beim Sport. Folgende Leistungen können Sie absichern: finanzielle Unterstützung bei dauerhafter Invalidität (als Einmalzahlung oder Rente), Leistungen im Todesfall, Spitalgeld oder Taggeld nach einem Unfall sowie die Übernahme von Unfallkosten. Manche Versicherungen bieten auch Schutz bei entgeltlicher Sportausübung oder gefährlichen Sportarten wie Wettbewerben, Fallschirmspringen, der Nutzung von Luftfahrzeugen oder beim Tauchen – meist gegen einen Aufpreis. Mit einer privaten Unfallversicherung sorgen Sie für mehr Sicherheit und schützen, was Ihnen wichtig ist.
Ein wichtiges Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) schützt Sie vor Ungerechtigkeit. Es verbietet, dass Versicherungen Männer und Frauen unterschiedlich behandeln. Seit dem 21.12.2012 dürfen keine verschiedenen Prämien oder Leistungen mehr angeboten werden. Das betrifft besonders Lebens-, Renten-, Unfall- und Krankenversicherungen. Auch bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt diese faire Regel. So sorgt das Urteil für mehr Gleichbehandlung und Sicherheit für Sie.
Unverfallbarkeit ist ein wichtiger Begriff in der betrieblichen Altersvorsorge. Das Betriebspensionsgesetz regelt, was das bedeutet: Ab einem bestimmten Zeitpunkt können Ansprüche aus Leistungszusagen des Arbeitgebers nicht mehr verfallen. Das gibt Ihnen Sicherheit. Nach spätestens drei Jahren ab der Zusage sind Ihre Ansprüche auf eine Firmenpension geschützt – auch wenn Sie das Unternehmen verlassen.
Unversicherbare Personen sind Menschen, die wegen einer schweren Krankheit oder eines dauerhaften Leidens nicht mehr arbeiten können. Auch Personen mit schweren seelischen Erkrankungen oder geistigen Einschränkungen gelten oft als unversicherbar. In der Lebensversicherung können grundsätzlich fast alle Menschen versichert werden. Nur wenige Ausnahmen gibt es, meist wegen einer schweren Krankheit oder weil ein bestimmtes Höchstalter erreicht wurde. Auch bestimmte Berufe oder risikoreiche Sportarten können zu Einschränkungen führen.
Versicherungsprämien zahlen Sie in der Regel einmal im Jahr im Voraus. Sie können aber auch halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich bezahlen, wenn Sie die Mindestprämie beachten. Dafür verlangt der Versicherer meist einen Zuschlag von zwei bis sechs Prozent. Beachten Sie: Bei monatlicher Zahlung der Kfz-Versicherung ist die motorbezogene Versicherungssteuer um 10 Prozent höher als bei jährlicher Zahlung. Bei Lebensversicherungen verringert eine unterjährige Zahlung die Rendite. Überlegen Sie daher gut, welche Zahlungsweise am besten zu Ihrer Situation passt.
Unterversicherung in der Sachversicherung bedeutet, dass die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert Ihrer versicherten Gegenstände. Im Schadensfall erhalten Sie deshalb weniger Geld – und zwar nur anteilig, je nachdem wie groß die Differenz zwischen Versicherungssumme und Wert ist. Nach dem Versicherungsvertragsrecht darf der Versicherer die Leistung nur dann kürzen, wenn die Unterversicherung mehr als 10 % beträgt. Bei geringfügiger Unterversicherung bekommen Sie den vollen Schaden ersetzt. So schützen Sie sich vor unangenehmen Überraschungen und sichern Ihren wertvollen Besitz zuverlässig ab.
Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass Ihre Versicherung im Schadensfall nicht wegen einer zu niedrigen Versicherungssumme kürzt. Diese Vereinbarung ist besonders wichtig bei Eigenheim- und Haushaltsversicherungen. Sie greift, wenn die Höchsthaftungssumme nach der bebauten Fläche, der Anzahl der Geschosse, der Wohnfläche und der Ausstattung berechnet wird. Auch bei Gebäudeversicherungen, deren Versicherungssumme durch ein Neubauwertgutachten festgelegt wurde, gilt der Unterversicherungsverzicht. Ebenso schützt Sie diese Regelung, wenn eine Versicherungssumme auf Erstes Risiko oder eine feste Taxe vereinbart wurde. So können Sie sicher sein, dass Sie im Ernstfall optimal abgesichert sind und keine bösen Überraschungen erleben.
Unwiderrufliches Bezugsrecht bedeutet für Sie: Der Begünstigte erhält die Versicherungsleistung sicher und fest – schon beim Abschluss der Versicherung. Sie als Versicherungsnehmer müssen die Rechte des Begünstigten schützen. Ohne dessen Zustimmung können Sie das Bezugsrecht nicht mehr ändern. Besonders wichtig ist dieses Recht in der betrieblichen Altersvorsorge. So bleiben die Ansprüche der Mitarbeitenden aus dem Versicherungsvertrag zuverlässig erhalten. Damit schaffen Sie Sicherheit und Vertrauen für die Zukunft.
Vandalismus bedeutet, dass jemand absichtlich oder mutwillig versicherte Sachen zerstört oder beschädigt, meist im Zusammenhang mit einem Einbruchdiebstahl. Solche Schäden sind in der Regel durch Haushalts-, Eigenheim- und Betriebsversicherungen im Bereich Einbruchdiebstahl abgedeckt. Auch in der Kollisionskaskoversicherung und der Parkschadenkasko sind böswillige Beschädigungen am Fahrzeug mitversichert. So können Sie sicher sein, dass Sie im Schadensfall nicht allein dastehen.
Faire Pauschale, umfassende Serviceleistungen – wir übernehmen Ihre Aufgaben, zuverlässig und kompetent.