Versicherungs-ABC:

Die wichtigsten Begriffe verständlich erklärt!

Begriffe wie Abfindungserklärung bis Zuwachsplan: Ihr Versicherungslexikon

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Versicherungs-ABC Die wichtigsten Fachausdrücke, Begriffe und Definitionen aus dem Versicherungswesen

A

Eine Abfindungserklärung ist eine Bestätigung, dass Sie für einen Schaden eine Entschädigung erhalten haben. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie, dass Sie keine weiteren Ansprüche mehr stellen. Das gilt sowohl für aktuelle als auch für künftige Forderungen. Seien Sie deshalb besonders aufmerksam, bevor Sie eine Abfindungserklärung unterschreiben. Denn mit Ihrer Zustimmung können spätere Ansprüche verloren gehen. Wichtig zu wissen: Der Versicherer kann Sie nicht zwingen, eine solche Erklärung zu unterschreiben.

Abfindungsgrenzen sind im Betriebspensionsgesetz klar geregelt. In der betrieblichen Altersvorsorge sichern wir Ihnen eine lebenslange Pension zu – Ihre finanzielle Sicherheit im Alter. Eine einmalige Kapitalabfindung ist nur möglich, wenn Sie in Pension gehen oder das Arbeitsverhältnis endet. Dabei muss diese Abfindung unter einer bestimmten Geringfügigkeitsgrenze liegen. So schützen wir Ihre Zukunft verlässlich und transparent.

Versicherungsverträge laufen meist über mehrere Jahre. Im Konsumentenbereich sind es oft 3 Jahre, im Firmenbereich 10 Jahre. Das Ende dieser Zeit nennt man Ablauf. Wenn Sie Ihren Vertrag nicht rechtzeitig kündigen, verlängert er sich automatisch jedes Jahr. Das gilt nicht für befristete Verträge. Der Versicherer muss Sie als Verbraucher 6 Monate vor Ablauf informieren, dass sich Ihr Vertrag stillschweigend verlängert. Tut er das nicht, können Sie kündigen, solange Sie die nächste Prämie noch nicht bezahlt haben.

Ablöse bedeutet, dass Sie statt einer Reparatur eine Geldzahlung erhalten. Besonders in der Kfz-Versicherung wird diese Möglichkeit genutzt, um einen Schaden abzugelten. Doch Vorsicht: Für Sie als Versicherte oder Versicherter kann das Nachteile bringen. Denn Ablösezahlungen sind oft deutlich niedriger als die Kosten für eine fachgerechte Reparatur Ihres Fahrzeugs.

Bei der Ablöse vergleicht die Versicherung den Zustand Ihres Autos vor und nach dem Schaden. Die Differenz wird dann ausgezahlt. Dabei entfallen oft wichtige Kosten wie Umsatzsteuer, Transport oder weitere Werkstattleistungen, die bei einer Reparatur anfallen würden.

Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob eine Ablöse wirklich zu Ihrem Vorteil ist? Wir empfehlen Ihnen, genau hinzuschauen und sich umfassend beraten zu lassen, um die beste Entscheidung für Ihre Sicherheit und Ihr Fahrzeug zu treffen.

Ein Antrag ist Ihr Angebot an den Versicherer. Sie bitten darum, Sie zu einem bestimmten Preis abzusichern. Der Antrag muss nicht in einer festen Form sein. Wichtig ist, dass alle Informationen enthalten sind, die der Versicherer braucht, um Ihr Risiko richtig einzuschätzen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Ihre Angaben wahr sind. Wenn jemand anderes den Antrag für Sie ausfüllt, lesen Sie ihn bitte genau durch, bevor Sie unterschreiben. Falsche Angaben können dazu führen, dass der Versicherer im Schadenfall nicht zahlt. Der Vertrag wird gültig, sobald der Versicherer Ihren Antrag innerhalb der Frist annimmt.

Die Antragsbindefrist beträgt meist sechs Wochen. Eine längere Frist ist nur möglich, wenn beide Seiten das ausdrücklich vereinbaren. In dieser Zeit prüft der Versicherer das beantragte Risiko. Sie sind in dieser Phase an Ihren Antrag gebunden. Erhalten Sie innerhalb von sechs Wochen die Polizze, ist der Vertrag abgeschlossen. Kommt die Polizze erst nach Ablauf der Frist, gilt sie als neues Angebot an Sie.

Eine Anwartschaft ist ein Recht, das Sie sich durch eine Beitragszahlung sichern. Dieses Recht gilt für die Zukunft, zum Beispiel für eine spätere Rentenzahlung. In der privaten Krankenversicherung ruht Ihr Versicherungsschutz während der Anwartschaft, etwa bei einem Auslandsaufenthalt oder wenn Sie finanzielle Schwierigkeiten haben. Mit einem kleinen Monatsbeitrag behalten Sie Ihre Rechte und können später wieder vollen Schutz erhalten – ohne eine neue Gesundheitsprüfung und ohne eine Einstufung nach Ihrem aktuellen Alter. So bleiben Sie flexibel und schützen Ihre Zukunft.

Vorvertragliche Anzeigepflicht bedeutet, dass Sie beim Abschluss eines Versicherungsvertrags alle wichtigen Informationen zu Ihrem Risiko vollständig und korrekt angeben müssen. Dazu zählen zum Beispiel Angaben zu Ihrer Gesundheit, Ihrem Beruf, zu gefährlichen Hobbys oder zu Sicherheitsmaßnahmen in Ihrem Betrieb, Ihrer Wohnung oder Ihrem Gebäude. Diese Pflicht gilt nicht nur beim Ausfüllen des Antrags, sondern bis der Vertrag zustande kommt. Wenn Sie diese Pflicht verletzen, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder im Schadenfall die Leistung verweigern. Auch während der Vertragslaufzeit müssen Sie jede Veränderung, die das Risiko erhöht, sofort melden. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie eine Alarmanlage entfernen oder Ihr Haus nur noch als Zweitwohnsitz nutzen. Kommt es zu einem Schaden, sind Sie verpflichtet, diesen sofort zu melden und alle wichtigen Informationen bereitzustellen. Außerdem müssen Sie alles tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. So schützen Sie sich und sorgen dafür, dass Ihr Versicherungsschutz erhalten bleibt.

Stellen Sie sich vor, Ihr Vermögen ist wie ein bunter Korb voller Schätze. Die Aufteilung auf verschiedene Anlageklassen – zum Beispiel Aktien, Anleihen oder Geldmarktpapiere – sorgt dafür, dass Ihr Vermögen sicher und wachsend bleibt. Auch Investitionen in Immobilien, Edelmetalle oder Rohstoffe können dazugehören. Durch die kluge Auswahl und unterschiedliche Gewichtung dieser Werte in Ihrem Portfolio bestimmen Sie selbst, wie viel Risiko Sie eingehen und wie hoch Ihre Erträge sein können. So gestalten Sie Ihre finanzielle Zukunft aktiv und mit Sicherheit.

Assistanceleistungen unterstützen Sie in akuten Notlagen schnell und zuverlässig. Dazu zählen zum Beispiel medizinische und technische Soforthilfe rund um die Uhr, finanzielle Unterstützung sowie Hilfe bei Verlust von Reisedokumenten, Einbruch, Totalschaden oder bei der Suche nach Handwerksbetrieben. Diese Leistungen geben Ihnen Sicherheit, wenn Sie sie am dringendsten brauchen. Versicherer bieten Assistanceleistungen oft kostenlos als Zusatzservice oder gegen einen geringen Beitrag zu Ihrer Versicherung an.

Eine gerichtliche Kraftloserklärung schützt Sie, wenn Sie Ihre Kreditkarte, Ihr Sparbuch, Wertpapiere oder wichtige Urkunden verlieren. Dieses Verfahren verhindert, dass Finder oder Diebe Ihre Werte nutzen können. So behalten Sie trotz Verlust die volle Kontrolle und können Ihre Rechte ausüben – auch ohne die Originaldokumente. In vielen Sachversicherungen sind die Kosten für dieses wichtige Verfahren bereits mitversichert. So sind Sie umfassend abgesichert und können ruhig bleiben.

Die Aufschubdauer ist die Zeit zwischen dem Start einer privaten Rentenversicherung und der ersten Auszahlung. Beispiel: Sie beginnen mit 30 Jahren mit Ihrer Rentenversicherung. Die erste Zahlung erhalten Sie mit 65 Jahren. Die Aufschubdauer beträgt in diesem Fall 35 Jahre. Das nennt man eine aufgeschobene Rente. Im Unterschied dazu steht die Sofortrente, bei der es keine Aufschubdauer gibt.

B

Bagatellgrenze bedeutet, dass bei  Zahlungsverzug des Versicherungsnehmers von nicht mehr als 10 % der Jahresprämie (höchstens 60 Euro) der Versicherer keine Leistungsfreiheit im Schadenfall einwenden kann.

Eine Baugeräteversicherung schützt Ihre Maschinen und Geräte, die Sie auf der Baustelle einsetzen. Sie übernimmt Schäden, die plötzlich und von außen entstehen, zum Beispiel durch Blitzschlag, Sturm, Diebstahl, Vandalismus, Bedienungsfehler oder Absturz. Sie können den Versicherungsschutz nach Ihren Bedürfnissen erweitern und so für mehr Sicherheit auf Ihrer Baustelle sorgen.

Bei jedem Bauvorhaben – ob Neubau, Anbau oder Umbau – tragen Sie als Bauherrin oder Bauherr große Verantwortung. Sie müssen dafür sorgen, dass die Baustelle sicher ist, die richtigen Firmen ausgewählt werden und die Arbeiten überwacht werden. Dabei haften Sie oft sogar ohne eigenes Verschulden für alle Gefahren, die durch die Bautätigkeit entstehen. Diese Haftung teilen Sie sich solidarisch mit Architektinnen und Architekten sowie den beauftragten Fachleuten. Schäden an Nachbarobjekten sind im ABGB klar geregelt. Stellen Sie sich vor, wie schnell hohe Kosten entstehen können, wenn Dritte Schadenersatz fordern, weil Sorgfaltspflichten verletzt wurden. Genau hier schützt Sie eine Bauherrnhaftpflicht umfassend – vom ersten Spatenstich bis zur Abnahme des Bauprojekts. Die Versicherung klärt, wer haftet, übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Die Prämie richtet sich nach dem Bauvolumen und der Lage der Baustelle – ob Lückenbau oder Einzelbaustelle. So sind Sie rundum abgesichert und können Ihr Bauvorhaben mit mehr Sicherheit und Ruhe gestalten.

Eine Bauwesenversicherung schützt Ihr Bauprojekt wie eine Kaskoversicherung Ihr Auto. Sie sichert Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile während der Bauphase – egal ob Rohbau, Umbau oder Zubau – gegen unerwartete Schäden ab. Dazu zählen Naturgewalten, fahrlässige oder sogar vorsätzliche Beschädigungen sowie Diebstahl fest eingebauter Teile. Darüber hinaus deckt die Versicherung auch Kosten für die Suche nach Schäden, Aufräumarbeiten und Überstunden ab. Sie können diese wichtige Absicherung selbst als Bauherrin oder Bauherr abschließen – oder die ausführenden Bauunternehmen damit beauftragen. So schützen Sie Ihr Bauvorhaben zuverlässig vor unvorhersehbaren Risiken.

Beitragsverrechnung bedeutet für Sie: Die Überschüsse Ihrer Versicherung reduzieren Ihre laufenden Prämien. So zahlen Sie weniger und profitieren direkt von den Gewinnen. Auf Ihrem Vertrag sehen Sie die Tarifprämie und die Zahlprämie, die durch die Überschüsse sinkt. Diese Zahlprämie kann sich während der Laufzeit ändern, aber nie höher als die Tarifprämie werden. Für weitere Details unterscheiden wir zwischen verzinslicher Ansammlung und Bonusrente.

Die Suche, Bergung und Rettung nach einem Unfall in den Bergen oder im Wasser kann sehr teuer werden. Bei Freizeitunfällen müssen Sie diese Kosten oft selbst zahlen. Eine Bergungskosten-Versicherung ist deshalb ein wichtiger Teil der privaten Unfallversicherung. Sie übernimmt die Kosten für Suche, Bergung, Rettung und den Transport ins Krankenhaus. So sind Sie im Ernstfall gut geschützt. Weitere Informationen finden Sie unter Unfallkosten.

Berufsunfähigkeit bedeutet, dass Sie mindestens 6 Monate am Stück wegen Krankheit, Unfall oder körperlicher Schwäche Ihren Beruf oder eine ähnliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Diese Tätigkeit muss zu Ihren Kenntnissen, Fähigkeiten und Ihrer bisherigen Lebenssituation passen. In Österreich sind psychische Erkrankungen heute die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Die gesetzliche Sozialversicherung reicht oft nicht aus, um die finanzielle Lücke zu schließen. Deshalb ist eine private Absicherung besonders für Berufseinsteiger, Freiberufler und selbstständig Tätige wichtig. Versicherungen bieten eine Berufsunfähigkeitsrente an. Sie schützt Sie vor Einkommensverlust, wenn Sie zu mindestens 25 % oder 50 % berufsunfähig werden. Die Rente wird bis zu einer vereinbarten Altersgrenze gezahlt, meist bis zum Pensionsantritt. Sie können diese Absicherung als Einzelvertrag oder als Zusatz zu einer Lebensversicherung abschließen.

Bei einem Besitzwechsel, zum Beispiel beim Verkauf Ihrer Immobilie, gehen alle Rechte und Pflichten automatisch auf die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer über – dazu zählt auch Ihr Versicherungsvertrag. Nur die neue Eigentümerin oder der neue Eigentümer darf den Vertrag kündigen – und das innerhalb eines Monats nach der Eintragung im Grundbuch. Für Sie als Verkäuferin oder Verkäufer ist es wichtig, den Besitzwechsel sofort Ihrem Versicherer zu melden. So schützen Sie sich vor unerwarteten Problemen und sorgen für klare Verhältnisse.

Das Betriebspensionsgesetz schützt Ihre Zukunft. Es regelt, wie Arbeitgeber Ihnen als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer eine sichere Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung bieten. Dabei gibt es vier wichtige Wege, wie diese Leistungen zugesagt werden: über Pensionskassen, betriebliche Kollektivversicherungen, direkte Leistungszusagen und spezielle Versicherungslösungen. So sorgt das Gesetz dafür, dass Sie im Leben gut abgesichert sind.

Bezugsrecht bedeutet, dass Sie in der Lebens- und Unfallversicherung bestimmen, wer die Versicherungsleistung erhält. Im Erlebensfall sind Sie als Versicherungsnehmer meist selbst berechtigt, über das Geld zu verfügen. Bei einem widerruflichen Bezugsrecht können Sie jederzeit entscheiden, wer die Leistung bekommen soll. Die begünstigte Person hat erst nach dem Versicherungsfall einen Anspruch. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht gibt Ihnen Sicherheit, dass die Leistung fest an eine bestimmte Person gebunden ist. Ohne deren Zustimmung können Sie das Bezugsrecht nicht mehr ändern. Die Ansprüche gehen sofort auf die begünstigte Person über.

Die Prämienberechnung in der Kfz-Haftpflichtversicherung hängt davon ab, wie viele Schäden im Beobachtungszeitraum (1.10. bis 30.9. des Folgejahres) gemeldet werden. In Österreich ist dieses System nicht verpflichtend, aber die meisten Versicherer nutzen es. Es gibt 18 Stufen. Die Grundstufe ist 9. Wer im Beobachtungszeitraum keinen Schaden hat, verbessert sich um eine Stufe. Bei einem Schaden rückt man um drei Stufen zurück. Manche Versicherer wenden das Bonus-Malus-System auch bei der Kollisionskaskoversicherung an. Dieses System belohnt umsichtiges Verhalten und gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Prämie aktiv zu beeinflussen.

Bruchteilversicherung bedeutet, dass nur ein Teil des gesamten Versicherungswertes abgesichert ist. So erhalten Sie einen Prämiennachlass und sparen Geld. Diese Form der Versicherung ist besonders sinnvoll bei hohen Warenbeständen, bei denen das Risiko eines Totalschadens gering ist. Zum Beispiel wird sie oft bei Einbruch- oder Leitungswasserschäden eingesetzt. Dennoch sollten Sie vorsichtig sein: Wenn die Gesamtversicherungssumme zu niedrig angesetzt ist, kann der Versicherer eine Unterversicherung geltend machen. So schützen Sie Ihr Hab und Gut optimal und vermeiden böse Überraschungen.

Eine Bündelversicherung schützt Sie gleich mehrfach. Dabei fassen Sie verschiedene Versicherungen wie Feuer-, Sturm-, Leitungswasser-, Einbruchdiebstahl- und Glasversicherung in einem Vertrag zusammen. So profitieren Sie von einem attraktiven Prämiennachlass. Trotzdem bleibt jede einzelne Versicherung rechtlich eigenständig und bietet Ihnen klare Sicherheit.

C

Courtage nennt man die frei verhandelbare Vermittlungsgebühr die bei erfolgreicher Vermittlung anfällt – vor allem im Börsen- bzw. Wertpapiergeschäft. Synonym verwendet wird der Begriff Provision.

Eine Cyberversicherung schützt Sie vor den Folgen von Internetkriminalität. Dazu zählen Hackerangriffe, Computerviren, IT-Ausfälle, Datenmissbrauch, Datenverlust, Datenschutzverletzungen, Urheberrechtsverletzungen und Internetbetrug. Die Versicherung deckt Schäden im eigenen Unternehmen ab. Sie übernimmt auch Kosten für Schäden, die Dritten entstehen, sowie für Betriebsunterbrechungen nach einem versicherten Vorfall. Viele Anbieter unterstützen Sie zudem mit professionellem Krisenmanagement. Eine Cyberversicherung ergänzt Ihre technischen und organisatorischen IT-Sicherungsmaßnahmen sinnvoll und gibt Ihnen mehr Sicherheit im digitalen Alltag.

D

Der Deckungsbeitrag ist ein wichtiger Begriff in der Betriebsunterbrechungsversicherung. Er ersetzt den Gewinn, den Sie während einer Betriebsunterbrechung durch einen versicherten Schaden nicht erzielen können. Das gilt maximal für die vereinbarte Dauer der Haftung.

Sie können den Deckungsbeitrag auf zwei Arten berechnen:

  •  Entweder nehmen Sie die Betriebserträge und ziehen die variablen, also umsatzabhängigen Kosten ab.
  • Oder Sie addieren zum Betriebsgewinn die fortlaufenden Betriebsausgaben hinzu.

    So sichern Sie Ihr Unternehmen finanziell ab und bewahren Ihre Existenz in schwierigen Zeiten.

Direkte Leistungszusage (Pensionszusage) ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge. Dabei verpflichtet sich der Arbeitgeber, bestimmten Mitarbeitenden zusätzlich zur staatlichen Pension eine Betriebsrente zu zahlen – etwa als Alters-, Hinterbliebenen- oder Berufsunfähigkeitspension. Diese Zusage muss schriftlich, rechtsverbindlich und unwiderruflich erfolgen. Die zugesagte Pension darf höchstens 80 % des letzten Gehalts betragen und zusammen mit der staatlichen Pension das letzte Gehalt nicht überschreiten.

Für den Arbeitgeber bringt die Pensionszusage steuerliche Vorteile, da Rückstellungen den Gewinn mindern. Zur Absicherung der zugesagten Leistungen wird meist eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, die Kapitalgarantie, Insolvenzschutz und Absicherung gegen Langlebigkeit bietet.

Für die eingezahlten Prämien fallen keine Lohnnebenkosten an. Auch für die begünstigten Mitarbeitenden entstehen keine Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsbeiträge. Die direkte Leistungszusage eignet sich daher besonders, um Teile des Gehalts steuerbegünstigt in eine betriebliche Vorsorge umzuwandeln.

Ab 1. Juli 2020 gilt die neue EU-Drohnenverordnung. Sie betrifft auch Drohnen mit weniger als 250 Gramm Gewicht. Für alle Drohnen ist nun ein CE-Kennzeichen nach dem Abfluggewicht vorgeschrieben. Wenn Ihre Drohne mit einem Sensor ausgestattet ist, der personenbezogene Daten erfassen kann, benötigen Sie eine Luftfahrt- oder Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Die Mindestversicherungssumme beträgt 1 Million Euro – auch für Drohnen unter 250 Gramm. Zusätzlich ist gesetzlich vorgeschrieben, dass 750.000 Sonderziehungsrechte (SZR) eingeschlossen sind. Es ist sehr empfehlenswert, auch eine Deckung für reine Vermögensschäden sowie Schutz bei Verletzung von Privatsphäre und Persönlichkeitsrechten abzuschließen. So sind Sie im Ernstfall umfassend abgesichert und können Ihre Drohne mit einem guten Gefühl nutzen.

E

Die Einlösungsfrist bis zur Bezahlung der Erstprämie beträgt 14 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung. Der Versicherungsschutz beginnt erst mit Einlangen der Prämie beim Versicherer (außer es wurde eine Deckungszusage gegeben).

Wird die Prämie für eine (Lebens-)Versicherung für die gesamte Laufzeit bei Vertragsabschluss in einer Summe einbezahlt, spricht man von Einmalerlag Die Laufzeit bei Einmalerlägen in Lebensversicherungen sollte mindestens 15 Jahre betragen (bei versicherten Personen ab dem vollendetem 50. Lebensjahr mindestens 10 Jahre), da bei kürzerer Laufzeit eine 11 %ige Versicherungssteuer anfällt.

Für den Arbeitgeber bringt die Pensionszusage steuerliche Vorteile, da Rückstellungen den Gewinn mindern. Zur Absicherung der zugesagten Leistungen wird meist eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, die Kapitalgarantie, Insolvenzschutz und Absicherung gegen Langlebigkeit bietet.

Für die eingezahlten Prämien fallen keine Lohnnebenkosten an. Auch für die begünstigten Mitarbeitenden entstehen keine Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsbeiträge. Die direkte Leistungszusage eignet sich daher besonders, um Teile des Gehalts steuerbegünstigt in eine betriebliche Vorsorge umzuwandeln.

Eintrittsalter ist das versicherungstechnische Alter der versicherten Person bei Vertragsbeginn und Berechnungsgrundlage für die Prämie zur Absicherung von biometrischen Risiken. Dabei kann das Geburtsjahr oder aber der Geburtstag (maßgebend ist das Geburtsdatum das dem Vertragsbeginn am nächsten liegt) herangezogen werden.

Die Teilkaskoversicherung schützt Ihr Fahrzeug und fest verbundene Teile sowie Gegenstände, die im versperrten Auto aufbewahrt werden. Sie bietet Sicherheit bei Schäden durch Naturereignisse wie Sturm, Hagel, Steinschlag, Lawinen, Hochwasser oder Blitzschlag. Auch Brand, Explosion, Diebstahl, Raub und unbefugte Nutzung sind abgedeckt. Kollisionen mit Wildtieren auf öffentlichen Straßen sind ebenfalls versichert. Bruchschäden an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben können eingeschlossen werden. Zusätzliche Leistungen wie Parkschäden, Vandalismus, Marderbisse, Zusammenstöße mit Tieren aller Art sowie Kurzschluss- und Schmorschäden sind möglich. Im Schadensfall übernehmen wir die Reparaturkosten. Bei Totalschaden erhalten Sie den Wert Ihres Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadens (Zeitwert). So genießen Sie ein gutes Gefühl von Sicherheit und Verlässlichkeit.

Elementarschadenversicherung schützt Sie vor den Folgen von Naturereignissen. Versichert sind Schäden an Ihrem Eigentum durch Sturm ab 60 km/h, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch. Auch Folgeschäden, wie das Eindringen von Regenwasser, sind abgedeckt. Schäden an Verglasungen sind nur mit zusätzlicher Vereinbarung versichert. So erhalten Sie Sicherheit bei unvorhersehbaren Naturgefahren.

Endalter ist das Alter der versicherten Person bei Vertragsablauf. Es kann bei Vertragsabschluss frei gewählt werden. Bei kapitalbindenden Lebensversicherungen wird zu diesem Zeitpunkt die Ablaufleistung fällig.

 

Erlebensversicherungen helfen Ihnen, für das Alter vorzusorgen. Am Ende der Laufzeit erhalten Sie die vereinbarte Versicherungssumme und mögliche Gewinne. Sie können wählen, ob Sie das Geld als einmalige Auszahlung oder als monatliche Rente bekommen möchten. Wenn Sie während der Laufzeit versterben, erhalten Ihre Angehörigen die eingezahlten Beiträge abzüglich Kosten sowie die Gewinnanteile zurück.

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