Gewinnfreibetrag

Wie Sie als Unternehmer Steuern sparen – klar & praxisnah erklärt.

Wer als Unternehmer:in tätig ist, kennt die ständige Suche nach Möglichkeiten, Steuern zu optimieren und das Unternehmen weiter voranzubringen. Der Gewinnfreibetrag ist genau so ein Werkzeug – aber oft ist nicht klar, wie man ihn tatsächlich am besten nutzt. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen praxisnahen Überblick: Einfach, lösungsorientiert und immer an Ihrer Seite – das ist WVN.

Was ist der Gewinnfreibetrag?

Der Gewinnfreibetrag ist eine steuerliche Begünstigung für natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften – egal, ob Sie eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen oder bilanzieren. Ziel: ein steuerlicher Ausgleich zur begünstigten Besteuerung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei Angestellten.

Wer profitiert davon?

Sämtliche Einzelunternehmer:innen, OG- oder KG-Gesellschafter:innen und Selbstständige aus Gewerbe, Landwirtschaft oder freien Berufen. Achtung: Bei Pauschalierung gibt es automatisch nur den Grundfreibetrag.

Was ist der Gewinnfreibetrag und wer profitiert davon?

So funktioniert der Gewinnfreibetrag:

Zwei Stufen

Grundfreibetrag:

Für Gewinne bis 33.000 Euro erhalten Sie automatisch 15 Prozent als steuerfreien Freibetrag (maximal 4.950 Euro – Stand 2025)

Für Gewinne bis 33.000 Euro erhalten Sie automatisch 15 Prozent als steuerfreien Freibetrag (maximal 4.950 Euro – Stand 2025). Sie müssen dafür nichts investieren. Wer mehrere Betriebe hat, kann den Grundfreibetrag frei zuordnen (pro Jahr insgesamt nur einmal).

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: 

Für den Gewinnanteil über 33.000 Euro können Sie – bei entsprechenden Investitionen in abnutzbares Anlagevermögen oder bestimmte Wertpapiere – zusätzlich profitieren.

Für den Gewinnanteil über 33.000 Euro können Sie – bei entsprechenden Investitionen in abnutzbares Anlagevermögen oder bestimmte Wertpapiere – zusätzlich profitieren. Hier gelten großzügige Staffeln bis zu einer Gesamthöhe von 46.400 Euro pro Jahr. Wichtig: Die Investition muss mindestens vier Jahre im Betriebsvermögen bleiben.

Was zählt als begünstigtes Anlagevermögen?

Gewinnfreibetrag Was zählt als begünstigtes Anlagevermögen?
  • Neue, abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Mindestnutzungsdauer von vier Jahren (z.B. Maschinen, Einrichtungen).
  • Bestimmte Wertpapiere, die zur Deckung von Pensionsrückstellungen geeignet sind.

WICHTIG: PKW (mit wenigen Ausnahmen), gebrauchte Wirtschaftsgüter und geringwertige Wirtschaftsgüter sind ausgeschlossen.

Sonderregelungen und Nachversteuerung

Wechselt z. B. ein Wirtschaftsgut innerhalb von vier Jahren aus dem Betriebsvermögen, kommt es zur Nachversteuerung – außer, es liegt höhere Gewalt vor oder es wird rechtzeitig in ein berechtigtes Ersatzgut reinvestiert.

WVN-Tipp: Halten Sie Fristen und Dokumentationspflichten unbedingt ein, um Überraschungen zu vermeiden.

Sonderregelungen und Nachversteuerung. Ihr WVN Tipp

So setzen Sie den Gewinnfreibetrag praktisch um:

Der Grundfreibetrag wird in der Steuererklärung automatisch berücksichtigt.

Für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag ist ein Eintrag samt Verzeichnis der begünstigten Wirtschaftsgüter in Ihrer Steuererklärung nötig.

Prognose und Planung helfen, den Vorteil optimal auszuschöpfen.

Beispiele aus der Praxis:

So setzen Sie den Gewinnfreibetrag praktisch um:. Praxisbeispiel mit einen erzielten Gewinn von 20.000 Euro.
  • Sie erzielen 20.000 Euro Gewinn? Dann können Sie 3.000 Euro steuerfrei als Grundfreibetrag abziehen.
  • Gewinn über 33.000 Euro und Investition? Mit entsprechenden Nachweisen können Sie noch mehr Steuern sparen.

WVN-Extra-Tipp: Erstellen Sie eine Investitionsplanung und klären Sie im Zweifel mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater, welche Investitionen begünstigt sind. So holen Sie das Maximum für Ihr Unternehmen heraus!

Bleiben Sie auf dem neuesten Stand – wir von WVN begleiten Sie dabei Schritt für Schritt!


Foto vom Geschäftsführer der Firma WVN Thomas Naderer

Der Gewinnfreibetrag ist ein cleveres Steuerspar-Modell für Unternehmer:innen. Mit etwas Planung schöpfen Sie diesen Vorteil voll aus – und sichern sich finanzielle Spielräume für Investitionen und Liquidität.

Thomas Naderer

WVN Servicevertrag


Faire Pauschale, umfassende Serviceleistungen – wir übernehmen Ihre Aufgaben, zuverlässig und kompetent.