BETRIEBLICHE VORSORGE
Betriebliche Vorsorge als Pluspunkt
Ihr Schlüssel für finanzielle Sicherheit!
Als Unternehmer haben Sie neben der staatlichen und privaten Vorsorge auch die Möglichkeit, betrieblich vorzusorgen.

BETRIEBLICHE VORSORGE
Ihr Schlüssel für finanzielle Sicherheit!
Als Unternehmer haben Sie neben der staatlichen und privaten Vorsorge auch die Möglichkeit, betrieblich vorzusorgen.
Die Absicherung des Einkommens in der Pension beruht auf dem 3-Säulen-Prinzip, und die Pensionshöhen werden jedoch aufgrund der Bevölkerungsentwicklung weiter sinken. In dieser Situation gewinnt daher die betriebliche Altersvorsorge immer mehr an Bedeutung. Als Unternehmer haben Sie neben der staatlichen und der privaten Vorsorge außerdem die Möglichkeit, betrieblich vorzusorgen. Diese Form der Pensionsvorsorge soll gemeinsam mit der privaten Vorsorge den Lebensstandard in der Pension sichern, indem sie zusätzliche finanzielle Sicherheit bietet, und macht das Unternehmen dadurch für die Mitarbeiter attraktiver.
Die individuelle Pensionszusage ist eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens und das Instrument der Personalpolitik. Denn für die Pensionszusage bildet Ihr Unternehmen Rückstellungen, die sich sowohl gewinnmindernd als auch steuersparend auswirken. Zudem deckt die Rückdeckungsversicherung nicht nur die gesetzliche Verpflichtung zur Hinterlegung von Wertpapieren ab, sondern sorgt auch für die erforderliche Liquidität im Unternehmen.
Die Zukunftssicherung (Direktversicherung gem. § 3 Abs. 1 Zi. 15 lit. a EStG) kann eine umfassende Lebens-, Unfall- und/oder Krankenversicherung für alle Mitarbeiter oder für einen – nach objektiven Kriterien ausgewählten – Kreis von Mitarbeitern sein. Das Unternehmen übernimmt die Prämienzahlung, wobei der steuerlich höchstzulässige Beitrag derzeit EUR 300,– pro Mitarbeiter und Jahr beträgt. Die Prämien sind voll absetzbarer Betriebsaufwand und frei von sämtlichen Lohnnebenkosten. Daher erfolgt die Zuwendung an den Dienstnehmer brutto für netto.
Die tickende Zeitbombe!!!
Für neue Dienstverhältnisse ab dem 1. Jänner 2003 gibt es die Abfertigung Neu. Durch die Zahlung der Beiträge in eine Vorsorgekasse sind alle Abfertigungsverpflichtungen Ihres Unternehmens erfüllt. Jedoch ist dies nicht so für Arbeitnehmer im Altsystem, deren Abfertigungsansprüche an Ihr Unternehmen weiterhin bestehen bleiben und somit für Sie schlagend werden können!
Mit dem Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz, BMVG (seit 2008: Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, BMSVG), wurde 2002 die Grundlage für die sogenannte „Abfertigung Neu“ geschaffen. Damit hat sich der Kreis jener, die Anspruch auf eine Abfertigung haben, deutlich erweitert, weil der Abfertigungs- bzw. Verfügungsanspruch nun unabhängig von der Beendigungsart des Dienstverhältnisses zusteht. Für jene Dienstnehmer sind sowohl die laufenden Beiträge, die der Dienstgeber frei von Lohnnebenkosten für seine Dienstnehmer bezahlt, als auch die daraus erwirtschafteten Erträge von der Einkommensteuer (ESt), der Lohnsteuer (LSt) sowie der Kapitalertragsteuer (KESt) befreit. Auch die Dienstgeber profitieren von dieser Regelung, da die Betriebe künftig planbare, monatliche Beiträge leisten, statt wie bisher Einmalzahlungen, die oft existenzbedrohend waren.
Von der Selbständigenvorsorge sind jene Selbständigen erfasst, die in der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft gemäß Gewerblichem Sozialversicherungsgesetz (GSVG) krankenpflichtversichert sind, sowie die Gruppe der freiberuflich tätigen Selbständigen und außerdem die Land- und Forstwirte.
Ist Ihnen die Mitarbeitervorsorge mehr als 300 Euro wert?
Wenn Sie als Unternehmer für Ihre Mitarbeiter mehr als 300 Euro pro Jahr steuerbegünstigt investieren wollen, dann können Sie diesen eine attraktive Firmenpension aufbauen, indem Sie bis zu zehn Prozent der Bruttolohn- und Gehaltssumme völlig steuerfrei und ohne Lohnnebenkosten in eine Betriebliche Kollektivversicherung (BKV) oder Pensionskasse einzahlen.
Alle Prämien für die Rückdeckungsversicherung einer Pensionszusage sind Betriebsausgaben und können steuerlich genutzt werden, allerdings müssen die Aktivierungswerte als Gegenposition angesetzt werden. Beim Versorgungsberechtigten fallen weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnnebenkosten an.
Diese Form der Gruppenrentenversicherung, mit sicherer Veranlagung während der gesamten Laufzeit, garantiert die bei Teilnahmebeginn zur Anwendung kommenden Rententafeln und somit eine lebenslange garantierte Pension für Ihre Arbeitnehmer. Die rechtliche Basis für die Betriebliche Kollektivversicherung kann entweder eine Einzel- oder Betriebsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern beziehungsweise ein Kollektivvertrag sein.
Die Mitarbeitervorsorge (= Abfertigung Neu) gilt nach dem BMSVG für privatrechtliche Dienstverhältnisse, die mit einem Anstellungsbeginn nach dem 31.12.2002 begonnen haben. Dazu zählen sowohl Arbeiter:innen als auch Angestellte, wobei natürlich auch teilzeit- und geringfügig beschäftigte Personen berücksichtigt werden. Ebenso sind Saisonarbeitskräfte und Lehrlinge umfasst, sowie Freie Dienstnehmer:innen und fallweise Beschäftigte.